
Der Bundestag verabschiedete eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass die Streitkräfte bei der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen Amtshilfe leisten dürfen - notfalls auch mit Waffengewalt. Eine solche Regelung ist notwendig, weil das Grundgesetz der Bundeswehr in Friedenszeiten enge Grenzen für den Einsatz im Inland setzt.
Mit der Gesetzesnovelle werden gleichzeitig die Strafen für jene Demonstranten verschärft, die den Flugverkehr durch die Blockade von Start- und Landebahnen behindern. Derartige Aktionen von Klimaaktivisten galten bisher als Ordnungswidrigkeit - künftig werden sie als Straftat gewertet.
Mit der Gesetzesnovelle werden gleichzeitig die Strafen für jene Demonstranten verschärft, die den Flugverkehr durch die Blockade von Start- und Landebahnen behindern. Derartige Aktionen von Klimaaktivisten galten bisher als Ordnungswidrigkeit - künftig werden sie als Straftat gewertet.
Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
