Das Kabinett brachte dazu Änderungen am sogenannten "Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz" auf den Weg. Damit sind zum Beispiel befristete Beschäftigungen nach der Promotion nur noch für vier statt wie bisher sechs Jahre erlaubt. Betriebsräte, Gewerkschaften und Studentenvertreter sehen die Änderungen als nicht ausreichend an. Nötig ist noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.