Eine interne Arbeitsgruppe der Universität Heidelberg hat herausgefunden, dass Gunther von Hagens mit Wissen und im Auftrag des Anatomischen Instituts der Hochschule in den Achtziger- und Neunzigerjahren sehr wohl auf verschlungenen Wegen und in großer Zahl Leichen aus Russland und den USA nach Heidelberg transportieren ließ, um sie dort zu Plastinaten zu verarbeiten. Diese Leichenplastinate sind dann wiederum zu Lehrzwecken nach Kuwait und Saudi Arabien verkauft wurden. Auf diese Art und Weise hat das Anatomische Institut der Universität Heidelberg auf einem Drittmittelkonto zwischen zwei bis drei Millionen Mark eingenommen. 15 Prozent der Einkünfte aus diesen Geschäften hat Gunter von Hagens als Provision im Rahmen des so genannten Arbeitnehmererfindungsgesetzes kassiert. Alles rechtens und damals sogar vom Stuttgarter Wissenschaftsministerium vertraglich abgesegnet. Peinlich aber, dass diese Zahlen und Vorgänge auf der letzten offiziellen Pressekonferenz der Universität Heidelberg am 21. Januar nicht genannt wurden. Damals war die Rede von nur ein paar Geschäften in Höhe von 100 000 Mark. Professor Jochen Tröger, Prorektor der Universität Heidelberg:
Uns waren damals nicht alle Unterlagen bekannt. Bei den Summen, die genannt werden, handelt es sich natürlich um eine Summierung über mehrere Jahre.
Nicht minder ärgerlich für die Universität Heidelberg ist der nun offenkundige Umstand, dass Professor Wilhelm Kriz, der Direktor des Anatomischen Instituts, seinem Schüler und Angestellten Gunter von Hagens völlig freie Hand bei den lukrativen Leichenplastinat-Geschäften gelassen hat.
Ein Wissenschaftler, der das Vertrauen seines wissenschaftlichen Leiters, seines Ordinarius hat, braucht eine Freiheit der Arbeit, und zum damaligen Zeitpunkt haben sich keine Anhaltspunkte für inkorrektes Verhalten von Doktor von Hagens ergeben. Deshalb hat Herr Professor Kriz ihm weitestgehend wissenschaftliche Freiheit gelassen.
Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtet sogar davon, dass Gunther von Hagens als Angestellter der Universität Heidelberg besonders lukrative Leichenplastinat-Geschäfte nicht für die Hochschule, sondern für sein privates Plastinationsunternehmen getätigt habe.
Ich werde in den nächsten Tagen, den Spiegel-Redakteur bitten, uns Belege dafür zu geben. Wir haben bislang dafür keine Belege. Hätte Herr Dr. von Hagens in der Arbeitszeit der Universität mit den Mitteln der Universität - das beginnt beim Briefkopf und endet mit den Maschinen und dem Personal - Arbeiten getan, die er dann als Geschäft für seine Privatfirma genutzt hätte, dann wäre das illegal gewesen, dem würden wir nachgehen.
Gunter von Hagens hatte auf seiner letzten offiziellen Pressekonferenz am 22. Januar en passant auch seine früheren Plastinationsgeschäfte an der Universität Heidelberg erwähnt. Die Leichenbeschaffung, so der Plastinator, sei damals viel preiswerter gewesen und auch bereits aus China erfolgt:
Die Leichen, die in China angeliefert werden, werden selbstverständlich bezahlt. Sie kosten etwas, der Aufwand kostet. Wir haben an der Universität Heidelberg seinerzeit mal eine Summe von damals 2000 Mark kalkulieren können.
Die Universität Heidelberg und Gunter von Hagens werden sich ohnehin noch in anderer Sache vor Gericht wieder sehen: Der Plastinator will wegen eines Strafbefehls in Höhe von 144.000 Euro Widerspruch einlegen. Die Universität Heidelberg hatte wegen Titelmissbrauchs Strafanzeige gestellt, weil Hagens zu Unrecht in Deutschland einen Professorentitel geführt habe. Ob das alles gut für das Image der Universität Heidelberg ist? Noch einmal Jochen Tröger:
Es ist zumindest kein gutes Image, was dadurch entsteht, wir müssen uns aber auf die Faktenlage beschränken. Die Faktenlage ist: Überprüfung, was hat Herr von Hagens in seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter dieser Universität getan. Da haben wir in der Retrospektive bislang nichts Beweisbares gefunden. Das ist die Sache. In der Zwischenzeit hat Herr von Hagens sich in eine Richtung entwickelt, das hat mit Wissenschaft nichts zu tun.
Uns waren damals nicht alle Unterlagen bekannt. Bei den Summen, die genannt werden, handelt es sich natürlich um eine Summierung über mehrere Jahre.
Nicht minder ärgerlich für die Universität Heidelberg ist der nun offenkundige Umstand, dass Professor Wilhelm Kriz, der Direktor des Anatomischen Instituts, seinem Schüler und Angestellten Gunter von Hagens völlig freie Hand bei den lukrativen Leichenplastinat-Geschäften gelassen hat.
Ein Wissenschaftler, der das Vertrauen seines wissenschaftlichen Leiters, seines Ordinarius hat, braucht eine Freiheit der Arbeit, und zum damaligen Zeitpunkt haben sich keine Anhaltspunkte für inkorrektes Verhalten von Doktor von Hagens ergeben. Deshalb hat Herr Professor Kriz ihm weitestgehend wissenschaftliche Freiheit gelassen.
Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtet sogar davon, dass Gunther von Hagens als Angestellter der Universität Heidelberg besonders lukrative Leichenplastinat-Geschäfte nicht für die Hochschule, sondern für sein privates Plastinationsunternehmen getätigt habe.
Ich werde in den nächsten Tagen, den Spiegel-Redakteur bitten, uns Belege dafür zu geben. Wir haben bislang dafür keine Belege. Hätte Herr Dr. von Hagens in der Arbeitszeit der Universität mit den Mitteln der Universität - das beginnt beim Briefkopf und endet mit den Maschinen und dem Personal - Arbeiten getan, die er dann als Geschäft für seine Privatfirma genutzt hätte, dann wäre das illegal gewesen, dem würden wir nachgehen.
Gunter von Hagens hatte auf seiner letzten offiziellen Pressekonferenz am 22. Januar en passant auch seine früheren Plastinationsgeschäfte an der Universität Heidelberg erwähnt. Die Leichenbeschaffung, so der Plastinator, sei damals viel preiswerter gewesen und auch bereits aus China erfolgt:
Die Leichen, die in China angeliefert werden, werden selbstverständlich bezahlt. Sie kosten etwas, der Aufwand kostet. Wir haben an der Universität Heidelberg seinerzeit mal eine Summe von damals 2000 Mark kalkulieren können.
Die Universität Heidelberg und Gunter von Hagens werden sich ohnehin noch in anderer Sache vor Gericht wieder sehen: Der Plastinator will wegen eines Strafbefehls in Höhe von 144.000 Euro Widerspruch einlegen. Die Universität Heidelberg hatte wegen Titelmissbrauchs Strafanzeige gestellt, weil Hagens zu Unrecht in Deutschland einen Professorentitel geführt habe. Ob das alles gut für das Image der Universität Heidelberg ist? Noch einmal Jochen Tröger:
Es ist zumindest kein gutes Image, was dadurch entsteht, wir müssen uns aber auf die Faktenlage beschränken. Die Faktenlage ist: Überprüfung, was hat Herr von Hagens in seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter dieser Universität getan. Da haben wir in der Retrospektive bislang nichts Beweisbares gefunden. Das ist die Sache. In der Zwischenzeit hat Herr von Hagens sich in eine Richtung entwickelt, das hat mit Wissenschaft nichts zu tun.