
Wie die Bundesärztekammer mitteilte, wurde gestern in Leipzig ein entsprechender Beschluss gefasst. Der Interessenverband plädiert dafür, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die Beratungspflicht für ungewollt Schwangere soll beibehalten werden.
Politisch ist ein solcher Schritt aktuell nicht geplant. Vor der Bundestagswahl im Februar hatten sich SPD und Grüne dafür eingesetzt, kamen aber im Bundestag nicht auf die nötige Mehrheit.
Diese Nachricht wurde am 30.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.