
Die Richter gaben einer Beschwerde der Stadt Mannheim gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe statt. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Stadtverwaltung hatte Kundgebungen und Versammlungen auf dem Markplatz untersagt. Bis zum 16. Juni wurde er zu einem Gedenkort für den Polizisten erklärt, der dort vor einer Woche von einem mutmaßlichen Islamisten getötet worden war.
(Az. 12 S 882/24)
Diese Nachricht wurde am 07.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.