Verwaltungsgericht Köln
AfD darf von Verfassungsschutz bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht als rechtsextremistisch einstufen, solange das Hauptsacheverfahren in dem Rechtsstreit nicht abgeschlossen ist.

    Das Logo der Partei AfD
    Das Logo der Partei AfD (picture alliance | Sven Simon | Frank Hoermann)
    Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag der AfD in wesentlichen Punkten stattgegeben. Nach Einschätzung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass es innerhalb der Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gibt. Die AfD werde dadurch jedoch "nicht in einer Weise geprägt", dass in ihrem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.
    Das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln hatte die Partei im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dagegen ging die AfD mit einer Verfahren in der Hauptsache sowie einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln vor. Der Verfassungsschutz verpflichtete sich daraufhin dazu, die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen.
    Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.