Verwaltungsgericht Köln
AfD darf von Verfassungsschutz bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht als rechtsextremistisch einstufen, solange das Hauptsacheverfahren in dem Rechtsstreit nicht abgeschlossen ist.

    Das Logo der Partei AfD
    Das Logo der Partei AfD (picture alliance | Sven Simon | Frank Hoermann)
    Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag der AfD in wesentlichen Punkten stattgegeben. Zwar liege eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass es innerhalb der Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gebe. Die AfD werde dadurch jedoch "nicht in einer Weise geprägt", dass in ihrem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln hatte die Partei im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextrem eingestuft, woraufhin die AfD juristische Schritte einleitete.
    Die AfD-Bundesvorsitzenden Weidel und Chrupalla begrüßten die Entscheidung und forderten ein Ende der Debatte über ein Verbotsverfahren. Die Linke betonte dagegen, sie halte an dieser Forderung fest. Der Grünen-Innenpolitiker von Notz sagte dem Deutschlandfunk, er schlage zu dem Thema die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, um Informationen von Behörden sowie nachrichtendienstliche Erkenntnisse zusammenzutragen.
    Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.