
Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag der AfD in wesentlichen Punkten stattgegeben. Zwar liege eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass es innerhalb der Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gebe. Die AfD werde dadurch jedoch "nicht in einer Weise geprägt", dass in ihrem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln hatte die Partei im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextrem eingestuft, woraufhin die AfD juristische Schritte einleitete.
Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
