Thüringen
AfD-Fraktion scheitert mit Klage: Land darf Extremisten vom Rechtsreferendariat ausschließen

Thüringen darf Extremisten vom Rechtsreferendariat ausschließen.

    Auf Fahnen der AfD liegt das Landeswappen von Thüringen.
    Die AfD scheiterte mit einer Klage gegen Thüringen (Archivbild). (dpa / picture alliance / Sascha Steinach)
    Der Verfassungsgerichtshof in Weimar erklärte, es sei mit der Landesverfassung vereinbar, Bewerber, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstießen, nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zuzulassen. Die Richter wiesen damit eine Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion ab.
    Zur Begründung hieß es, der Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu gewährleisten. Dafür müsse Vertrauen in die Justiz als Ganzes herrschen. Einschränkend betonten die Richter, allerdings müssten die verfassungsfeindlichen Handlungen ein gewisses Gewicht haben. Die bloße Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei reiche in der Regel nicht, um jemanden vom Rechtsreferendariat auszuschließen.
    Diese Nachricht wurde am 26.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.