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Oberverwaltungsgericht in Münster
AfD gegen Verfassungsschutz: Berufungsverfahren wegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall beginnt

Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt ab heute in drei Berufungsverfahren über den Streit der AfD und der "Jungen Alternative" mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Es geht um dessen Einstufung der Partei, ihres sogenannten "Flügels" und ihrer Jugendorganisation als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus.

    Das Foto zeigt den Eingang zu Oberverwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster.
    Das Foto zeigt den Eingang zu Oberverwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster. (picture-alliance / dpa / Robert B. Fishman)
    Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen vor zwei Jahren überwiegend keinen Erfolg. Die Gerichtsverfahren finden in Nordrhein-Westfalen statt, weil der Bundesverfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Angesetzt sind zunächst zwei Tage. Soweit es nach Verlauf der mündlichen Verhandlung möglich sei, werde morgen am Ende der letzten Sitzung eine Entscheidung verkündet, hieß es.
    Landesinnenminister Reul sprach von einem zentralen Verfahren. Anschließend sei klar, ob die AfD gegen die Verfassung arbeite beziehungsweise ob es sich um Extremisten handele oder nicht, sagte der CDU-Politiker der "Rheinischen Post". Die Entscheidung würde einen dahingehend absichern, wie man weiter mit der AfD umgehe, führte Reul auch mit Blick auf Forderungen nach einem Parteiverbot aus.
    [5 A 1218/22, 5 A 1216/22, 5 A 1217/22].
    Diese Nachricht wurde am 12.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.