Sonntag, 28. April 2024

Extremismusverdacht
AfD gegen Verfassungsschutz: Oberverwaltungsgericht Münster setzt Verhandlung am 11. April fort

Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wird am 11. April fortgesetzt.

26.03.2024
    Nordrhein-Westfalen, Münster: Bei dem Berufungsverfahren im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz sitzt der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG), Gerald Buck, im Foyer des Gerichts.
    Die Verhandlungen zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz werden fortgesetzt. (Guido Kirchner/dpa)
    Der Senat setzte insgesamt 13 Sitzungstage bis zum 3. Juli fest, wie das Gericht mitteilte. Die Verhandlung war vor rund zwei Wochen ohne Urteil vertagt worden.
    In dem Verfahren geht es um die Frage, ob das Bundesamt die gesamte AfD, den sogenannten Flügel der Partei und die Jugendorganisation Junge Alternative zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Im Jahr 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufungen als rechtmäßig bestätigt. Die AfD ging gegen das Urteil in Berufung.
    Diese Nachricht wurde am 26.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.