
Der Senat setzte insgesamt 13 Sitzungstage bis zum 3. Juli fest, wie das Gericht mitteilte. Die Verhandlung war vor rund zwei Wochen ohne Urteil vertagt worden.
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob das Bundesamt die gesamte AfD, den sogenannten Flügel der Partei und die Jugendorganisation Junge Alternative zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Im Jahr 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufungen als rechtmäßig bestätigt. Die AfD ging gegen das Urteil in Berufung.
Diese Nachricht wurde am 26.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.