Gericht
AfD Hessen darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Hauptsacheverfahren. Es gebe hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die AfD in Hessen Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.

    Das Partei-Logo der AfD
    In Hessen darf die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden. (picture alliance / SvenSimon / Frank Hoermann / SVEN SIMON)
    Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall und die damit verbundene Möglichkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel. 
    Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte dagegen geklagt. Zudem beschloss das Gericht, dass der Verfassungsschutz und das Landesinnenministerium die Öffentlichkeit damals rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben. 
    Diese Nachricht wurde am 04.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.