Verwaltungsgericht Berlin
AfD klagt auf Rückgabe von Millionenspende

Die AfD will von der Bundestagsverwaltung einbehaltene Spendengelder auf juristischem Weg zurückholen.

    Das Logo der Partei AfD.
    Es gibt Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Parteispende für die AfD. (picture alliance | Sven Simon | Frank Hoermann)
    Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang einer entsprechenden Klage. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
    In dem Fall geht es um den Verdacht einer sogenannten Strohmann-Spende. Im Wahlkampf für die diesjährige Bundestagswahl hatte die AfD Großplakate im Wert von 2,35 Millionen Euro als Spende erhalten. Sie soll von dem österreichischen Ex-FPÖ-Funktionär Gerhard Dingler gekommen sein. Eigenen Angaben zufolge stammte das Geld aus seinem Privatvermögen.
    Später gab es jedoch Berichte, wonach das Geld eigentlich von einem anderen AfD-Unterstützer gekommen sein könnte und nur über Dingler weitergeleitet wurde. Ein solches Verfahren wäre unzulässig. Die AfD überwies das Geld vorsorglich an die Bundeskasse, kündigte aber schon damals an, rechtliche Schritte einzuleiten.
    Diese Nachricht wurde am 31.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.