
Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor, auf den sich das Redaktionsnetzwerk Deutschland beruft. Dieses hatte neben taz, Spiegel, Welt und Bild einen Eilantrag gestellt. Die Medien hatten Akkreditierungsanträge für die Wahlparty gestellt, diese wurden aber von der AfD Thüringen mit Verweis auf Platzmangel abgelehnt. Die Redaktionen argumentieren, ohne Zugang zu der Veranstaltung sei eine Einschränkung der Pressefreiheit zu befürchten. Die AfD kann gegen das Urteil Widerspruch beim Thüringer Oberlandesgericht einlegen.
Diese Nachricht wurde am 22.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.