
Ein Parteikonvent rügte am Wochenende die Ungenauigkeiten der beiden bei deren Selbstdarstellung während der Listen-Aufstellung vor drei Monaten in Magdeburg. Eine vorsätzliche Täuschung wollte der Konvent nicht feststellen. Die beiden Kandidaten waren wegen ihrer Angaben zu Berufs- und Studienabschlüssen im Lebenslauf in die Kritik geraten. Die Parteispitze sprach sich dafür aus, dass beide Politiker für zwei Jahre keine parteiinternen Ämter bekleiden dürfen. Auf der Kandidatenliste zur Europawahl dürfen sie bleiben. Von der Parteibasis kamen Forderungen, sie gegebenenfalls nicht für die AfD ins EU-Parlament einziehen zu lassen.
Diese Nachricht wurde am 23.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.