
Er war vom Landgericht in Halle an der Saale bereits in einem ersten Verfahren zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Höcke hatte auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg eine Losung ausgesprochen, die auf die paramilitärische Nazi-Organisation SA zurück geht. Auch in dem nun anstehenden Verfahren geht es um die SA-Parole, die Höcke diesmal bei einem AfD-Treffen im thüringischen Gera verwendet haben soll. Zu diesem Zeitpunkt war gegen ihn bereits ein Verfahren wegen des NS-Vokabulars anhängig.
Für den Prozess sind zunächst nur zwei Termine festgesetzt.
Diese Nachricht wurde am 24.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.