
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Politiker im Mai 2021 auf einer Kundgebung in Merseburg wissentlich die Parole "Alles für Deutschland" benutzte. Der Vorsitzende Richter erklärte, das Gericht sei davon überzeugt, dass Höcke um das Verbot der Parole gewusst habe. Höcke bestreitet dies. Seine Anwälte plädierten auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Gegen das Urteil ist eine Revision möglich.
Höcke will bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antreten. Der Thüringer Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband als rechtsextremistisch ein.
Diese Nachricht wurde am 14.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.