
Man habe den Einspruch zurückgewiesen, teilte das Amt in Trier mit. Die obere Kommunalaufsichtsbehörde bestätigte die Entscheidung des Wahlausschusses von Ludwigshafen, Paul nicht zuzulassen, als rechtmäßig. Wegen Zweifeln an der Verfassungstreue hatte der Wahlausschuss der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz dem Landtagsabgeordneten die Kandidatur verweigert. Zur Begründung wurde unter anderem die Verbreitung sogenannter Remigrationspläne angeführt. Mit seinem Protest gegen seinen Ausschluss war Paul bereits vor mehreren Gerichten gescheitert.
Diese Nachricht wurde am 23.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
