
Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden. Es wies einen Eilantrag des AfD-Landesverbands zurück. Das Gericht erklärte, es lägen nach summarischer Prüfung hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien.
Der Landesverband scheiterte laut den Angaben des Gerichts auch mit einem Eilantrag, mit dem er den sächsischen Verfassungsschutz zur Veröffentlichung des Gutachtens zwingen wollte, auf dem die Einstufungsentscheidung vom Dezember beruht.
Der Landesverfassungsschutz stuft auch die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" in Sachsen als gesichert rechtsextrem ein. So werden zudem die AfD-Landesverbände in Sachsen-Anhalt und in Thüringen eingestuft. Mehrere weitere Landesverbände sowie die Gesamtpartei werden als rechtsextremistische Verdachtsfälle geführt.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.