
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung, wonach die AfD ein Bußgeld in Höhe von 396.000 Euro an den Bundestag zahlen muss. Das Gericht wertete die Zuwendung zweier Schweizer Unternehmen an Weidel im Bundestagswahlkampf 2017 als Parteispende. Die AfD hatte dagegen argumentiert, es sei eine Direktspende an Weidel gewesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Diese Nachricht wurde am 02.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.