
Das Wahlprüfungsgericht lehnte eine Eilantrag der Partei als nicht zulässig ab. Die AfD ist in Bremen gespalten, in dessen Folge zwei konkurrierende Vorstände Kandidatenlisten aufgestellt hatten. Der Landeswahlausschuss ließ für den Wahlbereich Bremen keine Liste zu und kippte eine AfD-Liste für Bremerhaven. Mit der Klage verlangte ein AfD-Vorstand den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Partei doch noch zuzulassen. Das Gericht erklärte, wenn es direkt um das Wahlverfahren gehe, sei ein solches vorläufiges Verfahren nicht möglich.
Diese Nachricht wurde am 27.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.