
Das Berliner Landgericht entschied, dass die AfD die damalige Berichterstattung des "Handelsblatts" hinnehmen müsse. Wegen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und der Pressefreiheit seien Medien grundsätzlich befugt, das politische Geschehen vollständig abzubilden sowie zu bewerten, heißt es in der Begründung.
Das "Handelsblatt" hatte über den Verdacht des thüringischen Innenministers Maier von der SPD berichtet, wonach die AfD mithilfe parlamentarischer Anfragen für Russland spionieren könne. Die AfD-Landesfraktion und zwei ihrer Abgeordneten waren dagegen juristisch vorgegangen und hatten unter anderem argumentiert, der Bericht verletze Persönlichkeitsrechte.
(Aktenzeichen 27 O 362/25 eV)
Diese Nachricht wurde am 19.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
