
Zwar müssten Ausschüsse die Zusammensetzung des Bundestags spiegeln, wenn sie Aufgaben des Plenums übernähmen oder dessen Entscheidungen vorbereiteten. Das gelte aber nicht für organisatorische Funktionen wie den Vorsitz.
Die AfD-Fraktion hatte ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe im Parlament verletzt gesehen. Die Partei wollte gemäß ihrer Stärke im Bundestag den Vorsitz im Innen- , im Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit stellen. In allen drei Gremien bekamen AfD-Kandidaten bisher aber keine Mehrheit. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Jahr 2019 verstieß nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Brandner sagte nach der Entscheidung, die Rechte der Opposition würden massiv geschwächt. Der amtierende Vorsitzende des Innenausschusses, der SPD-Politiker Castellucci, erklärte dagegen, das Bundesverfassungsgericht stärke mit seinem Urteil das Recht der Abgeordneten, selbst darüber zu entscheiden, wer zum Ausschussvorsitzenden gewählt werde. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Frei, sagte der "Rheinischen Post", die AfD solle "die selbstgewählte Opferrolle endlich ablegen".
(Aktenzeichen: 2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21)
Diese Nachricht wurde am 18.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.