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Bad Kissingen
AfD-Stadträtin Freia Lippold-Eggen kündigt Austritt an und zieht NSDAP-Vergleich

Die AfD-Stadträtin in Bad Kissingen, Freia Lippold-Eggen, hat das Vorgehen der AfD mit dem der NSDAP im Jahr 1933 verglichen und ihren Austritt aus der Partei angekündigt. "Um an die Macht zu kommen, nutzen sie die Schwächen der Demokratie - jener Demokratie, die sie abschaffen wollen", sagte die Kommunalpolitikerin der "Saale-Zeitung" aus Bad Kissingen. Dies funktioniere wie im Jahr 1933, als die NSDAP erstarkt sei. "Ich muss es so deutlich sagen, denn: Wer schweigt, stimmt zu."

    Ein Plakat mit dem Logo der Partei Alternative für Deutschland (AfD) hängt an einem Zaun.
    Eine Strategie sei die "Installation der Rechtsextremen in den Wahlkreisen", sagte Lippold-Eggen. (picture alliance / dpa / Nicolas Armer)
    Die AfD träume von der Machtübernahme, "zumindest aber vom Mitregieren", führte Lippold-Eggen aus. Der rechte Flügel nutze die Erschöpfung der Bevölkerung aus, die aus Frust heraus die AfD wähle. Diese Wähler hofften auf ein "Heilsversprechen". Doch mit den Rechten an der Macht drohe das Ende der Rechtsstaatlichkeit.
    Lippold-Eggen verweist in dem Interview auf einen AfD-Funktionär aus Unterfranken, der keine Ausländer mehr im Land haben wolle. Ausländer würden für jeweils eigenes Unvermögen haftbar gemacht. Dies sei, wie 1933, "die Marschrichtung der Rattenfänger". Der Rechtsruck der Partei sei von langer Hand geplant. Eine Strategie sei die "Installation der Rechtsextremen in den Wahlkreisen".
    Die 68-Jährige sagte weiter, sie hoffe, dass es noch mehr "Anständige" gebe, die aus der Partei austreten. Lippold-Eggen sagte auch, sie wolle die AfD insgesamt noch nicht verurteilen, denn es gebe ja auch andere Mitglieder. Die Junge Alternative sei ihrer Auffassung nach jedoch "gesichert rechtsradikal".

    Bundesverfassungsschutz: AfD rechtsextremer Verdachtsfall

    Die AfD wird vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft - eine Einschätzung, die das Verwaltungsgericht Köln bestätigte. Die AfD geht dagegen in einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vor. Die AfD strebt zudem eine einstweilige Anordnung an, weil sie im aktuellen Verfassungsschutzbericht ebenfalls als "Verdachtsfall" bezeichnet wird.
    Der Verfassungsschutz hat auch die Junge Alternative als Verdachtsfall eingestuft. Die Einstufung wurde ebenfalls vom Kölner Gericht bestätigt.
    Diese Nachricht wurde am 15.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.