
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Forderung der Partei zurück, 2,3 Millionen Euro vom Bundestag zurückzuerhalten. Die Summe, die im vergangenen Bundestagswahlkampf für Plakatwerbung eingesetzt werden sollte, stammte laut AfD von einem früheren österreichischen Politiker. Die Bundestagsverwaltung vermutete jedoch, dass es sich lediglich um einen Strohmann handelte und das Geld tatsächlich von einem nicht genannten Dritten stammte. Dieser Argumentation folgte auch das Gericht.
Diese Nachricht wurde am 07.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
