Rechtsstreit
AfD zieht wegen Verdachtsfall-Einstufung vor Bundesverfassungsgericht

Im Streit mit dem Bundesverfassungsschutz über die Einstufung der AfD als sogenannter Verdachtsfall hat die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. Das teilten die AfD-Vorsitzenden Weidel und Chrupalla mit.

    Ein Schild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Gericht in Karlsruhe.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Hintergrund ist ein seit mehr als drei Jahren laufendes Verfahren, das schon durch mehrere Instanzen ging. Im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden kann. Damit darf die Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Gericht ließ keine Revision zu. Daraufhin legte die AfD Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, die abgewiesen wurde.
    Zudem läuft ein von der Partei angestrengtes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln wegen der Höherstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch den Verfassungsschutz.
    Diese Nachricht wurde am 21.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.