
Das teilten die AfD-Vorsitzenden Weidel und Chrupalla mit. Hintergrund ist ein seit mehr als drei Jahren laufendes Verfahren, das schon durch mehrere Instanzen ging. Im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden kann. Das Gericht ließ keine Revision zu. Daraufhin legte die AfD Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, die abgewiesen wurde.
Anfang Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Auch dagegen setzt sich die Partei juristisch zur Wehr.
Diese Nachricht wurde am 21.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.