
Hintergrund ist ein seit mehr als drei Jahren laufendes Verfahren, das schon durch mehrere Instanzen ging. Im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden kann. Damit darf die Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Gericht ließ keine Revision zu. Daraufhin legte die AfD Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, die abgewiesen wurde.
Zudem läuft ein von der Partei angestrengtes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln wegen der Höherstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch den Verfassungsschutz.
Diese Nachricht wurde am 22.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.