
Zur Begründung hieß es, die Begünstigten der staatlichen Beihilfen seien nicht mit ausreichender Sorgfalt bestimmt worden. Unter anderem ging es um staatliche Garantien für ein Darlehen in Höhe von vier Milliarden Euro für Air France sowie um ein Gesellschafterdarlehen an die Fluggesellschaft über einen Höchstbetrag von drei Milliarden Euro. Diese Hilfen hatte die EU-Kommission genehmigt.
Dagegen klagten nun die Fluggesellschaften Ryanair und ihr Tochterunternehmen Malta Air. Sie argumentierten, die von den Wettbewerbshütern der Behörde genehmigten Maßnahmen seien nicht mit EU-Recht vereinbar.
Diese Nachricht wurde am 20.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.