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Air France hat laut EU-Gericht zu Unrecht Corona-Hilfen bezogen

Die französische Fluggesellschaft Air France hat nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zu Unrecht staatliche Corona-Hilfen bezogen.

    Ein Blick durch ein beschlagenes Fenster zeigt ein Flugzeug der Air France, das auf dem Boden steht.
    Ryanair und Malta Air klagten erfolgreich gegen die Corona-Hilfen für Air France. (Archivbild) (imago / Valentino Bellonix)
    Zur Begründung hieß es, die Begünstigten der staatlichen Beihilfen seien nicht mit ausreichender Sorgfalt bestimmt worden. Unter anderem ging es um staatliche Garantien für ein Darlehen in Höhe von vier Milliarden Euro für Air France sowie um ein Gesellschafterdarlehen an die Fluggesellschaft über einen Höchstbetrag von drei Milliarden Euro. Diese Hilfen hatte die EU-Kommission genehmigt.
    Dagegen klagten nun die Fluggesellschaften Ryanair und ihr Tochterunternehmen Malta Air. Sie argumentierten, die von den Wettbewerbshütern der Behörde genehmigten Maßnahmen seien nicht mit EU-Recht vereinbar.
    Diese Nachricht wurde am 20.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.