Bundesverkehrsministerium
Airlines müssen Kerosin vor allem in EU tanken - Gesetzentwurf legt Strafen für Verstöße fest

Fluggesellschaften sollen in Deutschland künftig ⁠eine Abgabe zahlen müssen, wenn sie gegen Vorgaben zur Betankung verstoßen.

    Ein Tankfahrzeug (vorne) fährt auf dem Vorfeld des Flughafens München an einem Passagierflugzeug vorbei.
    Fluggesellschaften sollen mehr nachhaltiges Kerosin tanken. (Karl-Josef Hildenbrand / dpa / Karl-Josef Hildenbrand)
    Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums hervor, über den mehrere Nachrichtenagenturen berichten. Hintergrund ist die in der Europäischen Union vorgesehene stärkere Nutzung nachhaltiger Kraftstoffe, die in der Regel teurer sind. Bei Starts von EU-Flughäfen müssen dort mindestens 90 Prozent des jährlichen Kerosinbedarfs getankt werden. Diese Pflicht soll verhindern, dass Fluggesellschaften vorab mehr als nötig außerhalb der ‌EU tanken. Hätten sie zusätzliches Kerosin für den Rückflug an Bord, würde das wegen des höheren Gewichts zu größeren Umweltbelastungen führen.
    Wenn eine Airline die Vorgabe nicht einhält, soll sie für die Fehlmenge künftig eine Abgabe von zunächst rund 1.300 Euro pro Tonne zahlen.

    Hinweis der Redaktion:

    Wir haben diese Meldung überarbeitet. In der vorherigen Version war nicht korrekt dargestellt, was der Gesetzentwurf des Ministeriums konkret vorsieht.
    Diese Nachricht wurde am 05.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.