
Eine Strafbarkeit sei hier nicht gegeben, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Angeklagte habe glaubhaft ausgeführt, dass sie mit dem Slogan nicht die Unterstützung der Hamas, sondern der palästinensischen Bevölkerung zum Ausdruck bringen wollte.
Das Bundesinnenministerium hatte die Parole als Kennzeichen der Hamas eingeordnet. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – also dort, wo sich jetzt Israel befindet.
Diese Nachricht wurde am 30.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.