Vatikan
Alle 135 wahlberechtigten Kardinäle bei Konklave zugelassen

An der Papst-Wahl dürfen sich alle wahlberechtigten 135 Kardinäle beteiligen, obwohl eigentlich eine Obergrenze von 120 Kirchenmännern vorgesehen ist.

    Mehrere Kardinäle stehen nebeneinander.
    Alle wahlberechtigten Kardinäle sind bei Konklave zugelassen. (Alessia Giuliani/IPA via ZUMA Press/dpa)
    Das geht aus einer Stellungnahme der Kardinäle in Rom hervor. Demnach setzte der verstorbene Papst Franziskus die im Kirchenrecht festgelegte Höchstzahl außer Kraft. Franziskus habe während seiner Amtszeit so viele Kardinäle ernannt, dass die Zahl von 120 überstiegen werde, hieß es.
    Das Konklave beginnt am 7. Mai. Nach Angaben des Vatikan werden zwei der 135 Kardinäle der Wahl aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben.
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.