Freitag, 19. April 2024

Archiv

Allianz Versicherung
Verbraucherschützer fordern Nachzahlungen

Eine Lebensversicherung vorzeitig zu beenden, das ist normalerweise ein Verlustgeschäft: Die Abschlusskosten werden auf die ersten Versicherungsjahre umgelegt, die Kunden bekamen in der Vergangenheit oft wenig von ihren Einzahlungen zurück. Verbraucherschützer haben dagegen geklagt, teilweise mit Erfolg.

Von Axel Schröder | 04.04.2014
    Vielen ehemaligen Allianz-Kunden mag es wie ein Déja-Vu vorkommen: Schon im letzten Jahr sah sich der Versicherer nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen dazu gezwungen, die Rückkaufswerte ihrer Policen von Lebensversicherungen heraufzusetzen. Auch beitragsfrei gestellte Verträge waren betroffen. Damals hatten Allianz-Kunden erfolgreich dagegen geklagt, dass von den ohnehin niedrigen Rückkaufswerten ihrer Policen noch die Abschlussprovisionen abgezogen wurden.
    Verbraucher haben Anspruch auf "Nachschlag"
    Die Allianz musste ihren ehemaligen Kunden einen Nachschlag zahlen. Die Hamburger Verbraucherzentrale hatte trotzdem noch einmal nachgehakt und eine Verbandsklage angestrengt, wiederum mit Erfolg. Welche Versicherte nun Anspruch auf einen zweiten Nachschlag haben, erklärt Edda Castello von der Hamburger Verbraucherzentrale:
    "Es geht bei der Allianz vor allem um Verträge, die seit Sommer, Herbst 2001 abgeschlossen worden und seither gekündigt worden sind. Die Berechnung des Mindestrückkaufwertes, die hat die Allianz bislang falsch vorgenommen. Hier haben die Verbraucher Anspruch auf Nachschlag, wenn der Mindestrückkaufwert nicht erreicht ist. Und sie haben auch Anspruch auf Erstattung des Stornoabzugs."
    Für all jene, die nach Auszahlung des letzten Nachschlags auf den Rückkaufswert ihrer Police schon die entsprechenden Akten geschlossen haben, kann es sich also lohnen, noch einmal nachzuschauen. Und das gilt, so Castello, nicht nur für ehemalige Allianz-Kunden. Denn die Klauseln, um die es geht, sind auch in Verträgen anderer Versicherer zu finden. - Wie groß der Schaden für die Versicherten insgesamt ist, ist nicht genau zu beziffern, so Edda Castello:
    "Wenn schon die Allianz als Marktführer einen Betrag von über 100 Millionen einräumt, sich jetzt herausstellt, dass das sicherlich zu wenig ist und man das dann auf die Branche hochrechnet, dann kommen zu Milliardenzahlungen."
    Franz Billinger von der Allianz sieht das ganz anders. Die ersten Nachschlagzahlungen könnten sich tatsächlich auf einen zweistelligen Millionenbetrag summieren. Der zweite Nachschlag, den die Allianz-Kunden nun laut Verbraucherschützerin Edda Castello hätten, würde viel geringer ausfallen:
    "Da geht es – und da weisen wir die Kunden dezidiert drauf hin – es geht durchschnittlich pro Vertrag um etwa vier bis fünf Euro."
    Einen Skandal kann Billinger deshalb auch nicht erkennen:
    "Das können sie nie verhindern, dass sich in derart komplizierten Verfahren Juristen unter Umständen auch mal nicht einig sind. Und ein Gericht ist dann natürlich die letzte Instanz."
    Und an deren Rechtsprechung werde man sich halten, so Billinger. Die betroffenen Kunden würden deshalb auch angeschrieben. Wer darauf nicht warten will, für den steht auf den Internetseiten der Hamburger Verbraucherzentrale ein Musterbrief an seinen Versicherer zur Verfügung.

    Mehr zum Thema