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'... als wären sie nicht verfolgt worden.'

Ein Problem, dass so außerordentliche Bedeutung hat wie die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus, auch ein außerordentliches Verfahren rechtfertigt, dass er erste Bundestag nicht nach hause gehen darf, ohne auf diesem Gebiet eine Regelung geschaffen zu haben, die dem tief gekränkten Rechtsempfinden wieder Genugtuung verschafft und den Opfern eines ruchlosen Unrechtssystems soweit wie möglich materielle Hilfe bringt.

Peter Lange und Barbara Schmidt-Mattern | 02.07.2003
    Der CDU-Abgeordnete Karl Weber am 2. Juli 1953 vor dem Deutschen Bundestag. Das Parlament der westdeutschen Republik steht unter Zeitdruck. Die erste Wahlperiode neigt sich ihrem Ende entgegen. Und noch immer gibt es keine bundeseinheitliche Regelung für die Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus.

    Es war sicherlich kein Herzensanliegen des deutschen Volkes. Die Aufbausorgen waren so groß, das das Problem Schuld, das spielte aktuell keine so wesentliche Rolle. Nach meiner Erinnerung war es in erster Linie eine außenpolitische Frage, um die Wiedereingliederung im Westen zu verbessern.

    Klausbodo Hartung, damals Jura-Student. Seit 1956 vertritt er NS-Opfer in Entschädigungsverfahren. Seit den ersten Nachkriegsjahren gibt es rechtliche Regelungen in der amerikanischen und der britischen Zone. Deshalb hält die erste Regierung Adenauer - anders als die SPD-Opposition - ein Bundesgesetz für nicht notwendig. Aber im Überleitungsvertrag von 1952, der die Souveränitätsrechte der jungen Bundesrepublik regelt, hat sie sich dann doch zu einer bundeseinheitlichen Regelung verpflichtet. Die wird nun – in Absprache mit der SPD - kurz vor Ende der Wahlperiode verabschiedet - ohne ausführliche Debatte; sämtliche Änderungsanträge werden abgelehnt. Ein Gesetz, das mit heißer Nadel genäht wurde, so sieht es der Abgeordnete Hans Ewers von der Deutschen Partei, die bis 1960 der Koalition angehört:

    Meine Fraktion hält es für ausgeschlossen, ein Gesetz zu verabschieden, dessen Tendenz auch von uns durchaus anerkannt wird und für das wir dem Prinzip nach an sich sehr wohl zu haben sind, ohne auch nur im geringsten eine flüchtige Vorstellung davon zu haben, welche Lasten es auf kurze oder lange Sicht dem Bunde auferlegt.

    Beifall bekommt der Konservative Ewers von den Kommunisten. Die sind über den Entwurf dieses sogenannten Bundesergänzungsgesetzes besonders erbittert, denn er enthält eine Bestimmung, die den Umständen des Kalten Krieges geschuldet ist: Wer sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt, verwirkt als Opfer des Nationalsozialismus seinen Anspruch auf Entschädigung. Das zielt auf die Kommunisten. Dennoch passiert das Bundesergänzungsgesetz an diesem 2. Juli den Bundestag. Über die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern wird dann noch einmal im Vermittlungsausschuss beraten, so dass das Gesetz erst am 29. Juli, in der allerletzten Sitzung der Wahlperiode endgültig verabschiedet wird. Die Betroffenen können acht Schadens-Tatbestände geltend machen, vor allem Schaden an Leben, an Freiheit, an Körper und Gesundheit, an Eigentum und Vermögen, an Ausbildung und beruflichem Fortkommen. Für jeden Haftmonat gibt es 150 Mark, schwere Gesundheitsschäden werden mit einer Rente entschädigt; für andere Folgen wie etwa eine abgebrochene Ausbildung werden Pauschalen gezahlt. War es mit heißer Nadel genäht? Rechtsanwalt Klausbodo Hartung

    Es war eine gute Grundlage, man konnte damit arbeiten. Nur, das Problem der individuellen Wiedergutmachung ist so kompliziert, dass man es nicht perfekt mit einem einzigen relativ kurzen Gesetz regeln kann. Es war einfach eine vollständig neue Materie. Die gesamten Schäden in wirtschaftlicher Hinsicht, in familiärer Hinsicht und in Rentenhinsicht mussten geregelt werden. Es hat sich dann sehr schnell gezeigt, dass es wenn man wirklich damit arbeiten will, nicht ausreichte. Insofern hat das Bundesergänzungsgesetz, also das erste Gesetz, eigentlich für die praktische Arbeit gar keine große Bedeutung erlangt. Eh man richtig angefangen hat zu entscheiden, war schon das neue Gesetz da.

    Schon in der zweiten Wahlperiode wird die Wiedergutmachung für NS-Verfolgte überarbeitet. Das Bundesentschädigungsgesetz von 1956 wird zur eigentlichen Grundlage für die individuelle Entschädigung von Menschen, die rassischen, politischen oder religiösen Gründen verfolgt worden sind. Aber viele Betroffene zögern, ihre Ansprüche umfassend geltend zumachen.

    Viele dieser Leute, die schwer geschädigt sind, hatten Hemmungen, sich mit dieser Sache überhaupt zu befassen, von den Feinden etwas zu nehmen. Es war damals auch sehr fraglich, ob der Aufschwung in Deutschland, ob das wirklich so laufen würde, dass Deutschland leistungsfähig wäre auf die Dauer.

    Hanna Meyer-Moses lebt heute in der Schweiz. Ursprünglich stammt sie aus Karlsruhe. Im Oktober 1940 wurden in der Pfalz und in Baden alle jüdischen Bürger verhaftet und nach Südfrankreich deportiert, unter ihnen auch die damals 13jährige Hanna Moses mit ihren Eltern und ihrer jüngeren Schwester.

    Morgens um acht hat die Glocke an unserer Haustür geläutet. Und als meine Mutter öffnen ging, standen zwei Gestapo-Beamte vor der Tür, in Zivil allerdings, die sich aber sofort auswiesen, und meiner Mutter befahlen, es dürfe von nun an niemand mehr die Wohnung verlassen. Wir sollten uns für eine Reise bereitmachen, allerdings ohne dass sie uns Ziel und Dauer angaben, und sie kämen in einer Stunde noch mal.

    Mehrere Monate lebt die Familie im berüchtigten Internierungslager Gurs in den Pyrenäen. Die Töchter kommen dann Dank einer französischen Hilfsorganisation in einem Kinderheim unter. Als der Verfolgungsdruck des Vichy-Regimes immer stärker wird, werden die Mädchen mit falschen Papieren ausgestattet und später in die Schweiz geschleust. Die Eltern bleiben zunächst in Gurs zurück. Später beginnt für sie eine Odyssee durch mehrere Konzentrationslager. Die letzte Station heißt Auschwitz. Im September 1955 stellt Hanna Meyer-Moses Antrag auf Wiedergutmachung für die Zeit in Gurs, die Jahre in den Kinderheimen und für das Leben in der Illegalität.

    Und dann hat man uns gesagt : Das ist kein Almosen, oder kein Geschenk oder nichts, das ihr da verlangt. Sondern da hat man euch ja alles weggenommen. Man hat Euch ja die Eltern, die Jugend, Ausbildung alles hat man euch weggenommen. Man hat euch verfolgt. Das steht euch eigentlich zu. Und dann haben wir uns das überlegt und dann doch die Anträge gestellt.

    Ein Jahr später meldet sich aus Baden-Württemberg das Landesamt für die Wiedergutmachung und verlangt detaillierte Angaben nebst Zeugen.

    Außerdem bitten wir um eine ausführliche Schilderung ihres Lebens in Grenoble: 2) Bei wem und wo hatten Sie Unterschlupf gefunden? 2) Auf welche Weise konnten Sie sich die Zeit über ernähren? 3) Wie gelang es ihnen, nach der Schweiz zu fliehen 4) Hatten Sie sich einen falschen Namen während dieser Zeit zugelegt? 5) Können Sie Zeugen für die Zeit ihres illegalen Lebens in Grenoble benennen? Wir bitten um genaue derzeitige Anschrift dieses Zeugen – und soweit es möglich ist – um die Adresse des früheren Wohnsitzes.

    Hanna Moses empfindet den Fragenkatalog als Zumutung.

    Die Art der Fragestellung, die hat mich dann so aufgeregt. Er wollte wissen: Was habt ihr damals gegessen. Zuerst ließ ich mal das Zeug lieben und dann, als ich geantwortet habe, habe ich unter anderem geschrieben: Das hätte den Herren besser angestanden, vor 15 Jahren sich zu erkundigen, als wir wirklich in der Not waren und auf der Flucht.

    Der Anspruch des Gesetzgebers, NS-Opfer entsprechend ihrer individuellen Verfolgungsgeschichte zu entschädigen, bringt in der Verwaltungspraxis jede Menge Schwierigkeiten mit sich. Viele Tatbestände sind historisch noch gar nicht geklärt. Wichtige Unterlagen in deutschen Ämtern und Behörden sind im Krieg vernichtet worden. Die Entschädigungsbehörden verlangen Beweise und Zeugen aus einer Zeit, in der illegale Flüchtlinge - wie zum Beispiel Hanna Meyer-Moses - nur überleben konnten, wenn sie keine Spuren hinterließen.

    Das war gar nicht so einfach. Die abenteuerlichen Schicksale, die ja gerade wenn Sie an die rassisch Verfolgten denken, die entweder über viele Länder ins Ausland gekommen sind oder über viele Stationen irgendwo in der Weltgeschichte rumgelaufen sind oder die Verfolgten in Deutschland, die durch die verschiedenen Lager gegangen sind, die keinen Kalender hatten, die nicht wussten, ob Mittwoch oder Sonntag ist, für die war es gar nicht so einfach ihre Lebensgeschichte so genau zu erzählen.

    Die Beweisanforderungen der Entschädigungsämter bedeuten für viele Betroffene eine Belastung, auch wenn das Gesetz vorsieht, dass fehlende Nachweise durch eidesstattliche Versicherungen ersetzt werden können. Die Verfahren sind trotzdem oft langwierig. Sie zwingen die Antragsteller, sich immer aufs neue mit der Zeit der Verfolgung auseinander zu setzen.

    Dazu muss man sehen, dass die Arbeitsweise der Behörden so eingerichtet war, dass man einen Einzel-Anspruch nach dem anderen erledigt hat. Das fing in aller Regel mit dem an, was man Schaden an Freiheit bezeichnet hat, das war die Grundform der Verfolgung. Dann gab es Schaden im Beruf, Schaden am Vermögen, am Eigentum, Schaden an Körper und Gesundheit, und da Leute umgekommen waren, Schaden an Leben. Jede dieser Schadensgruppen wurde in unterschiedlichen Abteilungen behandelt, und es wurde immer der eine erledigt, und dann schloss sich der andere an. Normalerweise unter zwei Jahren war auch die erste Entscheidung nicht zu erwarten, sie konnte aber auch fünf oder acht oder zehn Jahre dauern, je nach den Schwierigkeiten, die sich ergaben.

    Im Fall von Hanna Meyer Moses hat das Amtsgericht Karlsruhe die in Auschwitz verschollenen Eltern mit Datum 8. Mai 1945 für tot erklärt. Die Töchter beantragen als gesetzliche Erben Haftentschädigung für die Eltern für die Zeit bis zum Kriegsende. Die Entschädigungsbehörde sieht sich aber nicht an jenen Todestag gebunden, den das Amtsgericht Karlsruhe festgelegt hat. Sie ermittelt, dass die Mutter im Juni 1944 in Auschwitz angekommen ist und bewilligt die Entschädigung nur bis zu diesem Termin. Begründung:

    Es ist, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf, nach dem festgestellten Sachverhalt und den bekannten historischen Tatsachen wahrscheinlicher, dass die Verfolgte an diesem Tage, niemals aber am 8. Mai 1945 verstorben ist. Nach den Erfahrungen des Landesamtes ... sind die Frauen über 40 Jahre alsbald nach ihrer Ankunft im Konzentrationslager Auschwitz in den Gaskammern dieses berüchtigten Vernichtungslagers umgekommen. .... Die Verfolgte war im Zeitpunkt der Überstellung nach Auschwitz 54 Jahre alt. Bei diesem Lebensalter muss angenommen werden, dass sie alsbald nach dem Eintreffen im Lager Auschwitz umgekommen ist.

    Das Verfahren von Hanna Meyer-Moses dauert elf Jahre. 14 Anträge hat sie gestellt. Mit diversen Prozessen und Vergleichen hat sie nach und nach insgesamt 32-tausend Mark erhalten für die ermordeten Eltern, für die eigene Verfolgung, für die Vernichtung einer Existenz, für die Beeinträchtigung der eigenen Lebenschancen durch eine abgebrochene Ausbildung. Ihr eigenes Fazit:

    Gestört hat mich vor allem, dass man erstens nur Auskunft bekam über die Dinge, die passiert sind, nachdem es sich herausstellte, dass wir in Unkenntnis mehr Entschädigung verlangt haben. Vorher haben wir keinen Bericht bekommen, was mit unseren Eltern passiert ist. Man hat uns verdächtigt, wir machen jetzt noch mit dem Tod unserer Eltern ein Geschäft. Ich kann ja schon begreifen, dass man irgendwie gewissen Angaben belegen sollte. Aber in unserem Fall war es ja so: Wir waren die ganze Zeit verfolgt und man konnte nichts mit sich tragen, was einen kompromittiert hätte. Solche Insistierereien vom Schreibtisch aus, vom deutschen Schreibtisch aus, die haben mich sehr gestört.

    Die Dauer der Verfahren und die bürokratische Abwicklung der Entschädigung wird schon in den 50er Jahren kritisiert. Zum Beispiel von Adolf Arndt, einem der wichtigsten Rechtspolitiker der SPD:

    Auf keinem anderen Rechtsgebiet ist in Verwaltung und Rechtssprechung so engherzig, manchmal herzlos, so kleinlich, mit einer solchen Silbenstecherei und Wortklauberei verfahren worden. So ist eine Aufgabe, deren großzügige Erfüllung das ganze Volk bewegen sollte, unter die Tintenkleckser und Federfuchser geraten.

    Das böse Wort von der Entschädigung, die einer zweiten Verfolgung gleichkomme, macht die Runde. Opfer-Anwalt Klausbodo Hartung hält diesen Vorwurf für überzogen.

    Die Behauptung, das Verfahren sei eine zweite Verfolgung, würde ich allenfalls auf extreme Ausnahmefälle anwenden. Es mag solche Fälle gegeben haben. Der normale Sachbearbeiter bei der Wiedergutmachungsbehörde hat die Dinge routinemäßig bearbeitet. Er hatte Hunderte von Fällen, so dass die Überlegung, wie ärgere ich einen oder mache einem Schwierigkeiten, nur in Einzelfällen eine Rolle gespielt haben kann. Natürlich gibt es immer wieder Fälle, in denen Schicksale vorgetragen werden, die unglaubwürdig oder ungewöhnlich sind, und wo dann die aus der Routine rausfallen. Für einen Sachbearbeiter, der viel nur nach Routine arbeiten muss, ist das sicherlich ein Fall, über den er dann stolpert. Das ist nun mal das Schicksal - wer in höchst seltene Zufälle verwickelt wird, hat es immer schwer, überall, so etwas darzustellen und überzeugend zu machen.

    Schwierig ist es vor allem für jene Antragsteller, die eine politische Verfolgung während des Nationalsozialismus geltend machen. Die wird von den Gerichten so eng definiert, dass es sich um politische Gegner im eigentlichen Sinne handeln musste, die den Nationalsozialismus an sich bekämpft haben. So genannte Asoziale, Sinti und Roma oder Homosexuelle sind zwar auch geschädigt worden, fallen aber aus der Definition politischer Verfolgung heraus. Und auch Menschen, bei denen mit dem Abstand vieler Jahre gesundheitliche Probleme auftreten, haben es oft schwer, den Zusammenhang mit ihrer Verfolgung plausibel zu machen. Die entscheidende Hürde hier: die Gutachter.

    Es hat sich dann aber sehr schnell eine Abwehrfront der Ärzte in Deutschland aufgebaut, und zum großen Teil auch der deutschen wissenschaftlichen Gutachter, die ausgehend von der Schulmedizin diese Folgen nicht für möglich gehalten haben. Dort wurde also eine Abwehrfront aufgebaut. Das führt in der sachlichen Bearbeitung dazu, dass Auslandsgutachten eingeholt wurden, einem inländischen Begutachter vorgelegt worden ist, und er hat es dann entweder akzeptiert oder er hat Bedenken erhoben. Da ist sehr viel Glücksspiel betrieben worden.

    Nicht nur die medizinischen Gutachter sind dafür verantwortlich, dass sich die Entschädigungsverfahren derart in die Länge ziehen. Auch viele Gerichte, so die Erfahrung von Klausbodo Hartung, haben mit einer äußerst rigiden Auslegung dafür gesorgt, dass die Anwälte von Verfolgten den Weg durch die juristischen Instanzen gehen mußten, bis zum Bundesgerichtshof, der dann allerdings die Rechtssprechung in vielen Grundsatzfragen im Sinne der Verfolgten weiterentwickelt habe.

    Eine objektive Tendenz, dass man im Rahmen dieser Aufgabe sich positiv dazu einstellt, das war bei vielen Gerichten nicht vorhanden, und man musste dadurch auch häufig durch die Instanzen gehen. Andererseits haben natürlich sehr viele Gerichte auch Vergleiche angeregt oder herbeigeführt, allerdings auch oft unter der Drohung, eigentlich hast Du ja gar nichts zu kriegen, sei froh, wenn wir Dir jetzt einen Brocken geben, nimm den, Dir steht eigentlich überhaupt nichts zu.

    Von Oktober 1953 bis Ende 1987 - soweit reicht die Statistik der Bundesländer - sind mehr als 4,3 Millionen Anträge auf Entschädigung gestellt worden. Knapp die Hälfte wurde bewilligt, 1,2 Millionen Anträge wurden abgelehnt. Die übrigen 1,1 Millionen haben sich auf andere Weise erledigt, zum Beispiel, indem ein Antrag zurückgezogen wurde. Bis Ende 2001 sind nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den früheren rechtlichen Regelungen mehr als 42,5 Milliarden Euro als individuelle Entschädigung an Verfolgte des NS-Regimes gezahlt worden.

    Das Bemühen, dem individuellen Schicksal gerecht zu werden, bei allen Schwierigkeiten und allen Ärgernissen, die wir im Einzelfall haben – im großen und ganzen ist es ein hervorragendes Werk, hinter dem ich voll stehe.