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Altersvorsorge
Wie sich Scheidung, Jobverlust oder Todesfall aufs Riestern auswirken

Wer für die Rente riestert, setzt auf eine relativ sichere Anlageform, aber ohne größere Rendite. Die Verträge sind begrenzt auf die Wechselfälle des Lebens eingestellt. Bei Scheidung, Jobverlust, Umzug ins Ausland oder für den Todesfall sollte sich jeder Riester-Sparer gut informieren.

Von Katja Scherer | 24.07.2018
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Wer arbeitlos wird, kann den Riestervertrag ruhen lassen. (imago / Ralph Peters)
Riester-Verträge sind grundsätzlich als sichere Altersvorsorge angelegt, aber nicht besonders flexibel. Veränderungen in der Lebensplanung müssen dem Vertragspartner auf jeden Fall mitgeteilt werden. Je nach Situation kann eine "schädliche Verwendung" vorliegen, wie es im Rentenjargon heißt. In diesem Fall müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Für Wohnriester gelten nochmal gesonderte Regeln.
Was muss man beachten, wenn man sich als Riester-Sparer selbständig macht?
Wer in die Künstlersozialkasse einzahlt oder auf andere Weise in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, darf weiter riestern. Für andere Selbstständige ist die Rürup-Rente das entsprechende Pendant. Hat man bereits einen Riester-Vertrag und macht sich dann selbstständig, wird der Vertrag in der Regel stillgelegt.
Was muss man beachten, wenn man als Riester-Sparer ins Ausland umzieht?
Wer von seinem Arbeitgeber für begrenzte Zeit ins Ausland entsendet wird, bekommt die Förderung weiterhin – egal, ob er in der EU arbeitet oder im weiter entfernten Ausland. Riester-Sparer, die für immer ins Ausland gehen, bekommen keine weitere staatliche Förderung mehr. Ob sie ihre bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssen, hängt von ihrem neuen Wohnort ab. Auf Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen kann die Rückzahlung gestundet werden. Das kann vor allem dann Sinn machen, wenn man vielleicht vor Renteneintritt doch nochmal in Deutschland arbeiten möchte: In diesem Fall kann der stillgelegte Riester-Vertrag wieder aufgenommen und weiter bespart werden.
Was passiert im Todesfall mit dem Riesterrentenvermögen?
Stirbt der Riester-Sparer in der Ansparphase, kann der Ehepartner das Guthaben aus dem Riester-Vertrag auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Hat er keinen eigenen, kann er noch bis zum Ablauf des Todesjahres einen abschließen. Bei einigen Riester-Rentenversicherungen gibt es alternativ die Möglichkeit, das Kapital in eine Witwen- bzw. Witwer-Rente umzuwandeln. Die Umwandlung in eine Waisenrente ist laut dem Bund der Versicherten nur in seltenen Fällen möglich. Wenn sich die Erben das Kapital aus dem Riester-Vertrag auszahlen lassen, gilt das als "schädliche" Verwendung. Dann müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Stirbt der Riester-Sparer oder die Riester-Sparerin während der Auszahlungsphase, entscheidet die im Vertrag vereinbarte Rentengarantiezeit darüber, wie lange noch den jeweiligen Lebensgefährten die Rente ausgezahlt wird.
Was passiert im Fall einer Scheidung?
Sind beide Partner eines kinderlosen Paares unmittelbar förderberechtigt und mit einem Vertrag ausgestattet, ändert sich in der Regel nichts. Greift der Versorgungsausgleich, wird jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben – das gilt auch für vorhandene Riesterverträge.
Aber: Wer als Ehepartner nur mittelbar über den Partner oder die Partnerin förderberechtigt war, verliert er diese indirekte Förderberechtigung nach der Scheidung. In diesem Fall ist es für ihn meist besser, seinen Riester-Vertrag nicht zu kündigen, sondern ruhen zu lassen. Sonst müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.