Acht Millionen Tonnen Altholz haben die privaten Entsorgungsbetriebe im vergangenen Jahr verwertet - Abfälle aus Schreinereien und Möbelfabriken, Sperrmüll und altes Bauholz. Viel zu viel davon wandert bisher auf Mülldeponien und in Müllverbrennungsanlagen oder wird zur weiteren Verarbeitung exportiert. Eine neue Verordnung soll dafür sorgen, dass mehr Abfälle zu Rohstoffen werden, erklärt Helmut Schnurer, im Bundesumweltministerium zuständig für die Abfallwirtschaft.
Helmut Schnurer: "Der Kernpunkt der Verordnung ist nun festzulegen, welches Altholz kann mit welchen Verfahren stofflich verwertet werden, im wesentlichen für die Holzwerkstoffindustrie, also die Herstellung von Spanplatten, Möbelplatten und Ähnlichem oder eben energetisch verwertet werden, Einsatz in verschiedenen Feuerungsanlagen, in großen und in kleinen bis hin zum Zementwerk."
Ein Vorhaben, das seine Tücken hat, denn Holz wird angestrichen, beschichtet, mit Holzschutzmitteln versehen und manchmal sogar geteert. Neue Spanplatten aus so behandelten Hölzern wären Giftquellen im Haushalt, und bei der Verbrennung im Heizkraftwerk würden giftige Gase frei. Die Liste der Stoffe, für die die neue Verordnung Grenzwerte festlegt, liest sich also wie ein Lexikon der Giftküche: Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber und polychlorierte Biphenyle finden sich darunter. Letztere sind so giftig, das eine Verordnung der Europäischen Union die Verwertung belasteter Hölzer gleich ganz verbietet. Wer jetzt erwartet, dass die Altholz-Verwerter jede Menge neuer Arbeitsplätze für Chemiker schaffen müssen, die den Rohstoff Altholz untersuchen, wird enttäuscht.
Schnurer setzt auf ehrlich arbeitende Betriebe, deren Mitarbeiter mit geschultem Auge und geübter Nase behandeltes von unbehandeltem Holz unterscheiden können. Denn, an der Unmöglichkeit, wasserdichte Vorschriften für Proben und Analysen zu schaffen, war ein Entwurf der Länder-Umweltminister für eine solche Verordnung gescheitert.
Helmut Schnurer: "Ein in der Sache erfahrener, wenn er etwas finden will, kann er genau an der Stelle beproben, wo er dann wahrscheinlich auch ´was findet, wenn er nichts finden will, an einer anderen Stelle, man kann das offenbar nicht so regeln, das ich wirklich die Spreu vom Weizen trennen könnte, ohne das ich eine Riesen Nachweis- und Analytikorgie da inszenieren würde."
Wenig Bürokratie findet sich also in der neuen Verordnung, der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung BVSE, also der Interessenverband der zuständigen Wirtschaftsunternehmen, ist zufrieden. Johannes Blees, beim BVSE zuständig für das Altholzrecycling, will es nicht als Vorwurf verstanden wissen, wenn der Eindruck aufkommt, die Ministerialbürokratie habe bei der Wirtschaftslobby abgeschrieben.
Helmut Schnurer: "Da in dem jetzt vorliegenden Entwurf der Altholzverordnung schon zahlreiche Inhalte mit dem BVSE-Musterhandbuch übereinstimmen, können nach unserer Auffassung auch noch die strittigen Fragen auf Grundlage der BVSE-Initiative praxisnah und schnell geregelt werden."
Weniger zufrieden könnten manche Kommunen und kommunale Zweckverbände sein. Sie haben bereits heute das Problem, dass viele Müllverbrennungsanlagen nicht ausgelastet sind, manche sind wenig geneigt, Sperrmüll an die Verwerter von Altholz abzutreten, auch wenn die billiger arbeiten können.
Helmut Schnurer: "Die Kommune hat natürlich jetzt zwei Herzen in einer Brust. Zum einen sind in den letzten Jahren jetzt teure Kapazitäten hinsichtlich der thermischen Beseitigung aufgebaut worden, die dringend Futter brauchen, was der private Haushalt über eine teure Mülltonne bezahlt. Preise von 6-700 Mark pro Tonne in der Verbrennung im Gebührenhaushalt sind ja da überhaupt keine Rede mehr. Die Kommune braucht, um ihr eigenes Mengenkonzept in diesen Anlagen zu stützen, natürlich diesen Sperrmüll. Auf der anderen Seite besteht der politische Druck: Die Mülltonne darf nicht noch teurer werden. Der Bürger revolutioniert ja jetzt schon und sagt: Was müssen wir über die Mülltonne schon bezahlen."
Noch ist die neue Altholzverordnung ein Entwurf, bis Mitte nächsten Jahres soll sie verbindlich werden. Eine Vorschrift, die Vorbild für ähnliche Leitlinien in der Abfallwirtschaft sein soll, meint Helmut Schnurer vom Bundesumweltministerium.
Helmut Schnurer: "Das heißt, das wir der Meinung sind, das weitere Abfallbereiche in ähnlicher Weise geregelt werden sollen, das heißt, das die Anforderungen an eine schadlose Verwertung zu definieren sind und ich hab´ glaube ich auch gesagt, an welche Bereiche wir primär denken, das ist momentan der Sektor Bauabfälle, das ist zweitens der sehr heterogene Bereich der gemischten Siedlungs- und Gewerbeabfälle, und möglicherweise einige Sektoren wie Altpapierverwertung, wo es dann weniger um die Frage der schadlosen Verwertung als um die Abgrenzung Produkt und Abfall gehen wird."
Helmut Schnurer: "Der Kernpunkt der Verordnung ist nun festzulegen, welches Altholz kann mit welchen Verfahren stofflich verwertet werden, im wesentlichen für die Holzwerkstoffindustrie, also die Herstellung von Spanplatten, Möbelplatten und Ähnlichem oder eben energetisch verwertet werden, Einsatz in verschiedenen Feuerungsanlagen, in großen und in kleinen bis hin zum Zementwerk."
Ein Vorhaben, das seine Tücken hat, denn Holz wird angestrichen, beschichtet, mit Holzschutzmitteln versehen und manchmal sogar geteert. Neue Spanplatten aus so behandelten Hölzern wären Giftquellen im Haushalt, und bei der Verbrennung im Heizkraftwerk würden giftige Gase frei. Die Liste der Stoffe, für die die neue Verordnung Grenzwerte festlegt, liest sich also wie ein Lexikon der Giftküche: Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber und polychlorierte Biphenyle finden sich darunter. Letztere sind so giftig, das eine Verordnung der Europäischen Union die Verwertung belasteter Hölzer gleich ganz verbietet. Wer jetzt erwartet, dass die Altholz-Verwerter jede Menge neuer Arbeitsplätze für Chemiker schaffen müssen, die den Rohstoff Altholz untersuchen, wird enttäuscht.
Schnurer setzt auf ehrlich arbeitende Betriebe, deren Mitarbeiter mit geschultem Auge und geübter Nase behandeltes von unbehandeltem Holz unterscheiden können. Denn, an der Unmöglichkeit, wasserdichte Vorschriften für Proben und Analysen zu schaffen, war ein Entwurf der Länder-Umweltminister für eine solche Verordnung gescheitert.
Helmut Schnurer: "Ein in der Sache erfahrener, wenn er etwas finden will, kann er genau an der Stelle beproben, wo er dann wahrscheinlich auch ´was findet, wenn er nichts finden will, an einer anderen Stelle, man kann das offenbar nicht so regeln, das ich wirklich die Spreu vom Weizen trennen könnte, ohne das ich eine Riesen Nachweis- und Analytikorgie da inszenieren würde."
Wenig Bürokratie findet sich also in der neuen Verordnung, der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung BVSE, also der Interessenverband der zuständigen Wirtschaftsunternehmen, ist zufrieden. Johannes Blees, beim BVSE zuständig für das Altholzrecycling, will es nicht als Vorwurf verstanden wissen, wenn der Eindruck aufkommt, die Ministerialbürokratie habe bei der Wirtschaftslobby abgeschrieben.
Helmut Schnurer: "Da in dem jetzt vorliegenden Entwurf der Altholzverordnung schon zahlreiche Inhalte mit dem BVSE-Musterhandbuch übereinstimmen, können nach unserer Auffassung auch noch die strittigen Fragen auf Grundlage der BVSE-Initiative praxisnah und schnell geregelt werden."
Weniger zufrieden könnten manche Kommunen und kommunale Zweckverbände sein. Sie haben bereits heute das Problem, dass viele Müllverbrennungsanlagen nicht ausgelastet sind, manche sind wenig geneigt, Sperrmüll an die Verwerter von Altholz abzutreten, auch wenn die billiger arbeiten können.
Helmut Schnurer: "Die Kommune hat natürlich jetzt zwei Herzen in einer Brust. Zum einen sind in den letzten Jahren jetzt teure Kapazitäten hinsichtlich der thermischen Beseitigung aufgebaut worden, die dringend Futter brauchen, was der private Haushalt über eine teure Mülltonne bezahlt. Preise von 6-700 Mark pro Tonne in der Verbrennung im Gebührenhaushalt sind ja da überhaupt keine Rede mehr. Die Kommune braucht, um ihr eigenes Mengenkonzept in diesen Anlagen zu stützen, natürlich diesen Sperrmüll. Auf der anderen Seite besteht der politische Druck: Die Mülltonne darf nicht noch teurer werden. Der Bürger revolutioniert ja jetzt schon und sagt: Was müssen wir über die Mülltonne schon bezahlen."
Noch ist die neue Altholzverordnung ein Entwurf, bis Mitte nächsten Jahres soll sie verbindlich werden. Eine Vorschrift, die Vorbild für ähnliche Leitlinien in der Abfallwirtschaft sein soll, meint Helmut Schnurer vom Bundesumweltministerium.
Helmut Schnurer: "Das heißt, das wir der Meinung sind, das weitere Abfallbereiche in ähnlicher Weise geregelt werden sollen, das heißt, das die Anforderungen an eine schadlose Verwertung zu definieren sind und ich hab´ glaube ich auch gesagt, an welche Bereiche wir primär denken, das ist momentan der Sektor Bauabfälle, das ist zweitens der sehr heterogene Bereich der gemischten Siedlungs- und Gewerbeabfälle, und möglicherweise einige Sektoren wie Altpapierverwertung, wo es dann weniger um die Frage der schadlosen Verwertung als um die Abgrenzung Produkt und Abfall gehen wird."