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Gerichtsurteil
Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf staatlich finanziertes Büro

Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf ein Büro im Bundestag. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Damit wurde eine Klage Schröders gegen den Bundestag als unzulässig abgewiesen.

    Ex-Kanzler Schröder bei Anhörung im Wirtschaftsausschuss zum Pipeline Projekt Nordstream 2 am 1. Juli 2021
    Altkanzler Schröder scheitert vor Gericht mit Klage gegen Streichung von Sonderrechten (Archivbild) (picture alliance/dpa)
    Ein Anspruch auf Ausstattung eines Büros mit Mitarbeitern des Bundeskanzleramts stehe dem Kläger weder aus Gewohnheitsrecht noch aus dem allgemeinen Gleichheitssatz zu, hieß es. Der Haushaltsausschuss hatte dem heute 79-Jährigen im vergangenen Mai einen Teil seiner Sonderrechte entzogen und sein Büro stillgelegt. Die Richter ließen Berufung gegen den Beschluss zu.
    Hintergrund waren Schröders seit Jahren bestehende Verbindungen nach Russland. Er gilt als persönlicher Freund von Präsident Putin und war auch nach Kriegsbeginn noch für Energieunternehmen in Moskau tätig. Die Abgeordneten begründeten die Streichung aber nicht damit, sondern argumentierten, dass der Altkanzler keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme.
    Es war seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland üblich, dass ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten. Diese wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren.
    Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grünen und FDP jedoch die Alimentierung generell neu. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Spitzenpolitiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.
    Der Deutschlandfunk-Podcast "Der Tag" befasst sich mit der Klage und den Privilegien für Altkanzler.
    Diese Nachricht wurde am 04.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.