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Am Ende der Strafe

Zwei Mal kassierte der Europäische Gerichtshof die Regelungen zur Sicherungsverwahrung in Deutschland und auch das Bundesverfassungsgericht forderte, dass sich Sicherungsverwahrung deutlich vom Gefängnis unterscheiden muss. Jetzt wird der Gesetzesentwurf im Bundeskabinett diskutiert.

Von Susanne Arlt und Annette Wilmes | 06.03.2012
    Es ist bitterkalt, Raureif glänzt auf dem Asphalt. Trotz der eisigen Temperaturen haben sich wieder 70 Einwohner aus Insel in ihrer Dorfmitte versammelt. Zwei Männer halten ein Schild hoch. Darauf steht: Wir sind keine Insel für Straftäter.

    Raus aus Insel. Dieser wütende Aufruf gilt zwei Männern, die im Juni vergangenen Jahres Freiburg im Breisgau verlassen haben und in das Dorf Insel in die Altmark gezogen sind. Dort waren sie anfangs willkommen. Doch dann kursierten die ersten Gerüchte. Die beiden Männer seien Ex-Häftlinge, sollen wegen mehrfacher Vergewaltigung jahrelang in der Sicherungsverwahrung gesessen haben. Als sich die Gerüchte als wahr herausstellen, sind viele Menschen in Insel verunsichert. Sie wollen nicht Tür an Tür mit Vergewaltigern leben, sagen sie, bilden eine Bürgerinitiative, melden Demonstrationen an. Das Ziel ist von Anfang an klar.

    "Weil sie raus sollen, das sind Verbrecher. Wir sind früher im Ort immer hier rum gelaufen, haben gespielt und gemacht. Traut sich doch keiner mehr raus. Auf jeden Fall gehören die zwei Zigeuner hier nicht rein."

    Ein Mann, Mitte 40, hört dem Ehepaar aufmerksam zu, mischt sich dann ein:

    "- Warum sagen Sie jetzt Zigeuner.
    - Warum? Weil das Verbrecher sind!
    - Zigeuner sind Verbrecher.
    - Nein, Entschuldigung.
    - Haben Sie gerade gesagt. Das ist das Problem, dass Ihr Euch es allgemein macht.
    - Du brauchst Dich doch mit mir gar nicht anlegen hier. Lass mich doch in Ruhe. Ich kann sagen, was ich will.
    - Dann passt das auch ins Bild wieder."

    Harald Holzmann ist über das Protestgebaren der Dorfbewohner erschrocken. Er selber wohnt in einem Nachbarort, liest regelmäßig in der Lokalzeitung von den Versammlungen. Er ist nach Insel gefahren, um sich selber ein Bild von den Demonstranten zu machen. Ihre zügellose Wut gegenüber den beiden ehemaligen Sicherungsverwahrten kann er nicht verstehen:

    "Das ist für mich eigentlich unerklärlich. Die Menschen sind aus dem Knast raus, die haben ihre Strafe abgesessen. Das ist mein Verständnis. Und die können natürlich hier wohnen."

    Noch weniger kann er verstehen, dass die Bewohner es zulassen, dass auch Neonazis mitdemonstrieren. Als die Inseler im August vergangenen Jahres zum ersten Mal auf die Straße gingen und den Wegzug der beiden Ex-Häftlinge forderten, machten wenige Tage später stadtbekannte Neonazis mit. Die Bewohner störte das nicht. Im Gegenteil, sagen zwei Frauen. Dadurch seien die Landespolitiker endlich auf ihr Problem in Insel aufmerksam geworden:

    "Wir haben im Grunde genommen, na nicht gefreut, aber wir waren im Moment doch ... die waren nur anwesend, ... anwesend, die haben ja nichts gemacht. ... Die waren nur da, wollten sich das angucken, mehr nicht. Die haben sich zwischen uns gestellt sozusagen, mehr nicht. Für uns war es so, dass eben noch eine größere Masse aufmarschiert ist."

    Allerdings kam von den Landespolitikern nicht die Hilfe, die sich die Dorfbewohner erhofft hatten. Der Vorwurf aus Magdeburg: Die Demonstranten würden die Menschrechte missachten. Jeder Straftäter müsse die Chance bekommen, seinen Platz in der Gesellschaft wieder zu finden. Nico Stiller, Mitglied im Ortschaftsrat, ärgert sich über diese Kritik. Gleich zu Beginn der Demonstrationen habe der Ortschaftsrat fünf Briefe an das Justizministerium geschickt. Darin haben wir um Hilfe gebeten, sagt Stiller. Und gibt dann auf Nachfrage zu: Ja, in der Hauptsache hätten sie nur wissen wollen, wie man die beiden Ex-Häftlinge aus Insel wegbekommt. Schließlich könne niemand einschätzen, wie gefährlich sie noch seien, meint er und betont:

    "Dass es nicht sein kann, dass die Bevölkerung einem Gefährdungspotenzial ausgesetzt wird und mit diesem Problem allein gelassen wird. Es ist nicht reagiert worden, erst dann, als das Ganze eskaliert ist. Da ist die Politik auseinandergespritzt und hat reagiert. Aber insofern, dass wir dann beschimpft wurden."

    Sören Herbst, rechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, hört Stiller aufmerksam zu. Er ist zum dritten Mal in Insel, die Demo beobachten, sagt er. Und er mischt sich ein, erklärt den Dorfbewohnern, dass die beiden Männer ein Recht darauf haben, in Insel zu wohnen:

    "Ich glaube, Politik hat ein Stück weit auch versagt. Politik hätte sich früher in den Prozess pro-aktiv einmischen müssen. Nicht indem man sozusagen für die eine oder andere Seite Stellung bezieht, aber indem man klar für die Rechte der Menschen Stellung bezieht. Und dieses hätte man besser kommunizieren müssen. Und das hätte man an einem runden Tisch tun können. Das ist nicht geschehen. Und das mache ich dem Justizministerium schon zum Vorwurf."

    Justizministerin Angela Kolb ist sich dagegen keiner Schuld bewusst. Im Umgang mit ehemals Sicherungsverwahrten hätten Transparenz und Offenheit gegenüber der Bevölkerung bislang nicht zu besseren Ergebnissen geführt, sagt die SPD-Politikerin. Außerdem habe es Gesprächsangebote gegeben, die seien aber nicht angenommen worden:

    "Man wollte nicht reden, man wollte, dass die beiden dort wegziehen. Und damit war quasi auch überhaupt keine Basis für eine Gesprächsbereitschaft da. Ich glaube, eine Verbesserung kann man nur erreichen durch positive Beispiele. Das geht aber immer nur, wenn das Umfeld tatsächlich dazu bereit ist. In dem Moment, wo man nur Widerstände hat, ist es also so gut wie nicht möglich, eine Integration in die Gesellschaft zu erreichen. Und da stößt Staat dann eben auch auf Grenzen."

    Auf diese Grenzen ist der Staat in den vergangenen Monaten häufiger gestoßen, nicht nur in Insel, auch in Hamburg oder in der Nähe von Aachen, um nur einige Beispiele zu nennen. Immer ging es um den Versuch, ehemaligen Sicherungsverwahrten eine neue Bleibe zu schaffen. Und immer gingen die Anwohner dagegen auf die Straße. Das Interesse in der Öffentlichkeit an diesem Thema ist groß.

    Das liegt auch an zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Straßburger Richter hatten die Bundesrepublik zwei Mal – 2009 und 2011 – verurteilt, weil frühere Bundesregierungen die Regeln für die Sicherungsverwahrung verschärft hatten. Zwei dieser Verschärfungen, so urteilten die Richter, verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese Urteile führten dazu, dass anschließend eine größere Anzahl ehemaliger Sicherungsverwahrter entlassen wurde.

    Insgesamt sind jetzt noch knapp 500 Menschen in Deutschland in Sicherungsverwahrung untergebracht. In der Regel haben sie vorher eine Strafe verbüßt. Die Sicherungsverwahrung dient allein dem Zweck, die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Deshalb muss regelmäßig überprüft werden, ob ein Täter weiterhin gefährlich und die Maßnahme noch gerechtfertigt ist. Das war nach dem Urteil der Straßburger Richter in vielen Fällen nicht der Fall. Denn die Männer waren zwar zur Sicherungsverwahrung nach Verbüßung ihrer Haftzeit verurteilt worden, aber für höchstens zehn Jahre. So stand es seit den 1970er-Jahren im Gesetz, nach zehn Jahren mussten auch Sicherungsverwahrte entlassen werden.

    Das war lange Praxis, bis 1998. Damals gab es spektakuläre Morde und Kindesmissbrauchsfälle, auf die der Gesetzgeber mit Verschärfungen reagierte. 2001 - nach einem weiteren spektakulären Kindesmord – machte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder seinen berühmt-berüchtigten Spruch - "Wegsperren, und zwar für immer" - und der Gesetzgeber reagierte mit weiteren Verschärfungen. Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der Mandanten in der Sicherungsverwahrung juristisch begleitet, sagt rückblickend:

    "Seit Mitte der neunziger Jahre haben wir einen Trend, die Sicherungsverwahrung nicht nur gesetzlich immer weiter auszubauen, wir hatten, glaube ich, über acht Gesetzesreformen zur Sicherungsverwahrung bis heute, sondern wir haben auch einen Trend der Gerichte, Sicherungsverwahrung öfter und vor allen Dingen früher anzuordnen."

    Zu den Verschärfungen in diesen Jahren gehörte vor allem die Verlängerung der Sicherungsverwahrung, die Begrenzung auf zehn Jahre wurde aufgehoben. Auch Sicherungsverwahrte, die noch nach altem Recht zu höchstens zehn Jahren verurteilt worden waren, blieben eingesperrt. Deshalb stieg die Zahl der Sicherungsverwahrten über die Jahre. Es wurden immer mehr Gefangene, die auf unbestimmte Zeit in Haft bleiben sollten.

    "Also, wenn Neue dazu kommen, heißt das nicht, dass Andere, Ältere, weggehen. Und deswegen haben wir seit Mitte der neunziger Jahre bis heute einen Anstieg um das Vierfache zu verzeichnen in etwa."

    Das heißt, bevor es zu den Entlassungen kam, fast 600 Sicherungsverwahrte. Aber eine rückwirkende Verlängerung verstößt gegen die Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter 2009. Zwei Jahre später sprachen sie wieder ein Urteil. Noch eine weitere Verschärfung sei menschenrechtswidrig: Gefangene dürfen nicht nach Verbüßung ihrer Strafe nachträglich zur Sicherungsverwahrung verurteilt werden. Somit waren sowohl die rückwirkend verlängerte als auch die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht verfassungskonform.

    "Jeder Mensch hat Freiheitsrechte, jeder Mensch hat Grundrechte und Menschenrechte."

    sagt Rechtsanwalt Sebastian Scharmer.

    "Und wenn eine Sicherungsverwahrung oder ein anderer Freiheitsentzug in diese Grundrechte und Menschenrechte so eingreift, dass es verfassungswidrig oder menschenrechtswidrig ist, dann darf dieser Freiheitsentzug nicht fortgeführt werden. Und deswegen muss der Rechtsstaat, wenn er denn ein solcher bleiben will, diese Menschen entlassen und muss auf der anderen Seite Optionen und Möglichkeiten schaffen, um diese Menschen auch in Freiheit davor zu bewahren, neue Straftaten zu begehen."


    Die Sicherungsverwahrung wurde in Deutschland zum ersten Mal von den Nationalsozialisten gegen sogenannte Gewohnheitsverbrecher angewandt. Sie wurde in der Bundesrepublik zwar übernommen, aber eben abgemildert und auf höchstens zehn Jahre begrenzt. Denn in einem Rechtsstaat sollte kein Mensch auf unbestimmte Zeit eingesperrt werden. Selbst zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Mörder müssen die Möglichkeit haben, wieder frei zukommen.

    Und so musste die schwarz-gelbe Bundesregierung auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte reagieren. Am 1. Januar 2011 trat das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen" inkraft. Erstmals seit 1998 wurde der "Wildwuchs zahlreicher Verschärfungen der letzten Jahre beschnitten", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung war dadurch abgeschafft.

    Neu im Gesetz war dagegen, dass auch Ersttäter zu Sicherungsverwahrung verurteilt werden konnten. Nicht mehr wie bisher nur Wiederholungs- und Rückfalltäter. Somit kamen auch immer mehr junge Menschen in Sicherungsverwahrung. Doch das neue Gesetz hielt keine vier Monate. Am 4. Mai 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Das Urteil wandte sich vor allem gegen die Art der Unterbringung. Sie unterschied sich zu wenig von der Haft eines Strafgefangenen. Die Karlsruher Richter sprachen vom sogenannten Abstandsgebot. Es muss berücksichtigt werden, dass die Sicherungsverwahrung keine Strafe ist, sondern eine Maßregel. Jörg Kinzig, Strafrechtsprofessor an der Universität Tübingen:

    "Und bis zu dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war es eben so, dass sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung kaum von der Unterbringung in der vorangegangenen Freiheitsstrafe unterschieden hat. Das waren die gleichen Gefängnisse und häufig war, etwas salopp formuliert, wurde nur das Schild an der Zellentür geändert. Und da hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, wenn die Bundesrepublik an der Sicherungsverwahrung festhalten möchte, dann muss diese auch deutlich unterschieden sein von der Freiheitsstrafe."

    Die Karlsruher Richter forderten ein "freiheitsorientiertes und psychotherapeutisch ausgerichtetes Gesamtkonzept". Auch Sicherungsverwahrte sollen eine Perspektive für ein Leben nach der Inhaftierung haben. Bislang saßen sie auf unbestimmte Zeit hinter Gittern und wurden, wenn überhaupt, ohne jede Vorbereitung entlassen. Therapien oder Berufsausbildungen könnten ihnen helfen, nach der Sicherungsverwahrung wieder klarzukommen. Denn es gibt auch immer mehr junge Sicherungsverwahrte, die zum Zeitpunkt der Entlassung ihr Leben noch vor sich haben. Die Entscheidung aus Karlsruhe war längst überfällig, meint Rechtsanwalt Sebastian Scharmer:

    "Das Bundesverfassungsgericht ist meines Erachtens dabei ein Stück weiter gegangen als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Es hat nämlich nicht nur die nachträgliche Verschärfung des Rechts der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt, sondern auch die Durchführung im Vollzug der Sicherungsverwahrung generell in Deutschland für verfassungswidrig erklärt."

    Die Sicherungsverwahrung muss also anders ausgestaltet sein, als die Strafhaft. Denn sie dient nicht dazu, eine Schuld zu verbüßen, sondern allein zum Schutz der Allgemeinheit. Und deswegen müssen Sicherungsverwahrte anders behandelt werden, als Strafgefangene, was jedoch seit Jahrzehnten in Deutschland nicht so ist.


    Aufgrund des Urteils der Karlsruher Richter musste das Gesetz komplett neu geschrieben werden, denn das Bundesverfassungsgericht hatte alle alten Vorschriften für verfassungswidrig erklärt.

    Das bedeutete jedoch nicht, dass sofort alle Sicherungsverwahrten entlassen werden mussten, weil sie bislang nicht verfassungskonform untergebracht waren. Die Karlsruher Richter räumten dem Gesetzgeber eine Frist ein. Das neue Gesetz muss bis zum 31. Mai 2013 in Kraft treten.

    Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger machte sich sofort an die Arbeit. Bereits im Sommer 2011, also wenige Monate nach dem Urteil, legte sie den Bundesländern Eckpunkte vor. Darin heißt es unter anderem:

    "Ultima-Ratio-Prinzip: Wenn eine Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten ist, muss schon im vorherigen Strafvollzug alles getan werden, um die Gefährlichkeit des Täters zu verringern. Ihm müssen daher frühzeitig entsprechende Therapien angeboten werden.
    Trennungsgebot: Der Vollzug der Verwahrung soll "den allgemeinen Lebensbedingungen angepasst" werden, "soweit Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen"."

    Damit wird die Karlsruher Vorgabe umgesetzt, dass sich die Sicherungsverwahrung deutlich von der Strafhaft unterscheiden soll, weil hier jemand nur noch vorsorglich eingesperrt bleibt.

    Außerdem sollen auch Sicherungsverwahrte gelegentlich das Gefängnis zur Erprobung verlassen können. Auch der Rechtsschutz soll deutlich verbessert werden. Künftig soll die Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung jährlich gerichtlich überprüft werden - nicht wie bisher alle zwei Jahre. Von zehn Jahren Verwahrung an sogar alle sechs Monate. In den sogenannten Altfällen, die nach altem Recht verurteilt wurden, dürfen die Sicherungsverwahrten nur festgehalten werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung leidet.

    Im November 2011, sechs Monate nach dem Urteil, legte die Bundesjustizministerin der Justizministerkonferenz den entsprechenden Gesetzentwurf vor. In einer neu entfachten Debatte forderten einige Bundesländer, die nachträgliche Sicherungsverwahrung wieder einzuführen. In einer Presserklärung antwortete das Bundesjustizministerium:

    "Ihre Wiedereinführung birgt das Risiko, dass das deutsche Recht vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abermals nicht besteht. Das kann dazu führen, dass erneut Sicherungsverwahrte entlassen werden müssten."

    Morgen soll der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden. Ob er die weiteren parlamentarischen Hürden nimmt, ist noch nicht ausgemacht. Vor allem aus der Opposition gibt es Bedenken.

    "Es ist aus meiner Sicht diese Schutzlücke zu schließen, was eben die nachträgliche Therapieunterbringung angeht. Und wir Sozialdemokraten halten es auch für sinnvoll, dass man als Anlassstrafen wirklich nur schwerste Sexual- und Gewaltstraftaten dort aufführt, um nicht wieder das Risiko einzugehen, dass man durch Karlsruhe eine entsprechende Korrektur bekommt."

    sagt der Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka, SPD. Für die Partei Die Linke meint ihr rechtspolitischer Sprecher Jens Petermann:

    "Also, zunächst sind ja die wesentlichen Kritikpunkte des Bundesverfassungsgerichts schon im Blick gewesen, das heißt, prinzipiell das Abstandsgebot. Das heißt, die Sicherungsverwahrung soll außerhalb von Strafvollzugseinrichtungen stattfinden, dem wurde schon mal Rechnung getragen. Aber weitergehende Dinge sind eben gerade nicht im Gesetz. Insbesondere wurde sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob überhaupt eine Sicherungsverwahrung zielführend ist."

    Und für Bündnis 90/Die Grünen schließlich spricht Michael Rahe, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Jerzy Montag:

    "Nach unserer Auffassung geht der Entwurf engmaschig nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in die richtige Richtung. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Therapieorientierung jetzt vorgesehen ist, das ist eine lange Forderung von uns. Was jetzt aber auch sichergestellt werden muss, ist, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht wieder eingeführt wird."

    Wenn der Gesetzentwurf morgen im Kabinett verabschiedet wird, ist die politische Diskussion sicher noch lange nicht beendet. Die praktischen Folgen der Gerichtsurteile und der neuen Gesetzgebung haben die Bundesländer zu tragen, denn sie sind für den Vollzug der Sicherungsverwahrung zuständig. In Berlin zum Beispiel ist jetzt ein Neubau für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten geplant. Auch in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und anderen Bundesländern wird neu gebaut, um die Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Besonders schwierig ist es jedoch, für die entlassenen Sicherungsverwahrten eine adäquate Unterkunft zu finden. Dann liegt die Hauptlast bei den Gemeinden.

    In Insel sind es vor allem Frauen, die sich um die beiden ehemaligen Straftäter kümmern. Sie schwatzen mit ihnen auf der Straße, laden sie zu Kaffee und Kuchen ein. Auch sie habe anfangs Angst vor den beiden Ex-Häftlingen gehabt, berichtet eine Frau, die lieber unerkannt bleiben möchte. Aber das sei Quatsch, beide seien alt, der eine krank. Sie hätten ihre Strafe bekommen und jetzt eine zweite Chance verdient. Das sagt sie ihren Freunden im Dorf, nicht aber denen, die regelmäßig demonstrieren.

    "Das darf man nicht. Man wird von diesen Leuten so derart mit Verachtung bestraft und fertiggemacht. Und wenn man hier zuhause ist: Du hast hier keinen ruhigen Tag mehr."

    Werner G. will trotzdem nicht aus Insel wegziehen. Mitte der 80er-Jahre war er wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Anschließend saß er 21 Jahre lang in Sicherungsverwahrung. Die Ärzte befanden dann nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Werner G. sei keine Gefahr mehr für seine Mitmenschen. Inzwischen bereue er seine Tat, sagt der 64-Jährige, rückgängig machen könne er sie aber nicht. In Insel möchte er jetzt nur noch in Ruhe seinen Lebensabend verbringen.