
Das entschied der Oberste Gerichtshof in Madrid. Die fünf Richter der zweiten Kammer erklärten, sie hielten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es unter anderem gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verstoße.
Das spanische Parlament hatte das Amnestie-Gesetz Ende Mai nach mehreren Abstimmungen verabschiedet. Es enthält verschiedene Zugeständnisse an die Seperatisten in Katalonien. Viele von ihnen waren nach dem Unabhängigkeitsreferendum 2017 ins Ausland geflohen. Inzwischen konnten einige in ihre Heimat zurückkehren, ohne festgenommen zu werden. Mit seinem Entgegenkommen will sich Ministerpräsident Sanchez die Stimmen von zwei separatistischen Parteien für seine Wiederwahl im November sichern.
Diese Nachricht wurde am 25.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.