
In Medienberichten heißt es unter Berufung auf Koalitionskreise, Rechtsexperten von SPD, Grünen und FDP hätten sich entschieden, es bei der Formulierung zu belassen, nachdem der Zentralrat der Juden in Deutschland Bedenken gegen eine Änderung vorgebracht habe.
Es geht um Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort steht: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Zentralratspräsident Schuster hatte in einem Beitrag für die FAZ geschrieben, der Begriff der Rasse erinnere an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, in erster Linie Jüdinnen und Juden. Streiche man diese Erinnerung aus der Verfassung, werde man sie irgendwann auch aus dem Gedächtnis streichen.
Diese Nachricht wurde am 09.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.