
Wie der Politik-Newsletter Table.Media berichtet, plant die Bundesregierung, dass Verstöße mit Geldbußen von bis zu 3.500 Euro geahndet werden sollen. Die Ampel-Koalition einigte sich demnach auf einen Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr. So soll künftig ein THC-Wert von mehr als 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut als Ordnungswidrigkeit gelten. Das entspricht im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille. Zudem soll der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr grundsätzlich verboten werden.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.