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Schutz vor Extremisten
Ampel-Koalition und Union wollen mit Grundgesetzänderung Verfassungsgericht stärken

Die Ampelkoalition und die Union wollen das Grundgesetz ändern, um das Bundesverfassungsgericht zu stärken und vor Einflussnahme extremer Parteien zu schützen.

    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts.
    Das Bundesverfassungsgericht soll besser vor Extremisten geschützt werden. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Bundesjustizminister Buschmann sagte bei der Vorstellung eines entsprechenden Konzepts in Berlin, es gehe darum, wesentliche Strukturelemente des Gerichts auf die Ebene der Verfassung zu ziehen. Der FDP-Politiker sprach von einem guten Tag für die Verfassungsordnung und die demokratische Kultur in Deutschland.
    Den Plänen zufolge soll künftig die Aufteilung des Verfassungsgerichts in zwei Senate von je acht Richtern im Grundgesetz festgeschrieben werden. Ebenfalls verankert werden soll, dass die Richter höchstens zwölf Jahre und bis zu einer Altersgrenze von 68 Jahren im Amt sind.
    Bereits im Grundgesetz festgelegt ist, dass die Richter je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Hier wollen Ampel und Union eine sogenannte Öffnungsklausel einfügen: Wenn es einem der Wahlorgane nicht gelingt, eine vakante Richterstelle rechtzeitig neu zu besetzen, soll das jeweils andere das Wahlrecht ausüben können.
    Für die entsprechenden Änderungen wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag notwendig, womit die Koalition auf die Unterstützung der Unionsfraktion angewiesen ist.
    Diese Nachricht wurde am 23.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.