
Ebenfalls verankert werden soll, dass die Richterinnen und Richter höchstens zwölf Jahre und bis zu einer Altersgrenze von 68 Jahren im Amt sind.
Bundesjustizminister Buschmann sagte bei der Vorstellung des Konzepts in Berlin, es gehe darum, wesentliche Strukturelemente des Gerichts auf die Ebene der Verfassung zu ziehen. Der FDP-Politiker sprach von einem guten Tag für die Verfassungsordnung und die demokratische Kultur in Deutschland.
Zeitnahe Umsetzung angestrebt
Bisher sind Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestages und im Bundesrat erforderlich.
Bereits jetzt im Grundgesetz festgelegt ist, dass die Richterinnen und Richter je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Hier wollen Ampel und Union eine sogenannte Öffnungsklausel einfügen: Wenn es einem der Wahlorgane nicht gelingt, eine vakante Richterstelle rechtzeitig neu zu besetzen, soll das jeweils andere das Wahlrecht ausüben können.
Der Gesetzentwurf soll nach Angaben des Justizministers zeitnah in den Bundestag eingebracht werden. Für die Änderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, weshalb die Zustimmung der Unionsfraktion nötig ist. Auch der Bundesrat muss der Reform zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.
Juristenverbände begrüßen Vorschläge - AfD äußert Kritik
Die Pläne sind bei Juristenverbänden auf Zustimmung gestoßen. Der Deutsche Anwaltverein sprach von wichtigen und klugen Vorschlägen, mit denen Richter vor politischen Übergriffen geschützt würden. Der Deutsche Richterbund nannte es erfreulich, dass sich die Regierung und die größte Oppositionspartei auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt hätten.
Die AfD kritisierte, sie sei von einer Mitarbeit an dem Vorhaben ausgeschlossen worden. Der stellvertretende Parteivorsitzende Brandner erklärte, das Verfassungsgericht müsse vor der -Zitat- Einheitspartei aus Rot, Gelb, Grün und Schwarz geschützt werden, da diese die Trennung von Justiz und politischem Einfluss nicht akzeptiere.
Sie können hier einen Bericht unserer Korrespondentin hören.
Mehr Schutz für das Bundesverfassungsgericht: Interview mit dem Juristen Michael Eichberger (Audio)
Diese Nachricht wurde am 23.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.