
Demnach soll das Grundgesetz geändert werden, um das Gericht besser vor der Einflussnahme extremer Parteien zu schützen. Unter anderem soll künftig die Aufteilung in zwei Senate von je acht Richtern in der Verfassung festgeschrieben werden. Ebenfalls verankert werden soll, dass die Richter höchstens zwölf Jahre und bis zu einer Altersgrenze von 68 Jahren im Amt sind. Geplant ist außerdem eine Neuregelung für den Fall, dass es Bundestag oder Bundesrat nicht gelingt, eine vakante Richterstelle rechtzeitig neu zu besetzen. Dann soll die jeweils andere Parlamentskammer das Wahlrecht ausüben können. Für die Änderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag notwendig. Daher ist die Ampel-Koalition auf die Unterstützung der Union angewiesen.
Das Vorhaben stößt bei Juristenverbänden auf Zustimmung. Der Deutsche Anwaltverein sprach von wichtigen und klugen Vorschlägen, mit denen Richter vor politischen Übergriffen geschützt würden. Der Deutsche Richterbund nannte es erfreulich, dass sich die Regierung und die größte Oppositionspartei auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt hätten.
Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Brandner kritisierte, seine Partei sei von einer Mitarbeit an den Plänen ausgeschlossen worden.
Diese Nachricht wurde am 23.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
