Donnerstag, 09. Mai 2024

Sorge vor extremen Parteien
Ampel-Politiker wollen Bundesverfassungsgericht besser vor Einflussnahme schützen

Bei Politikern der Ampel-Koalition gibt es aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht stärker vor Einflussnahme zu schützen.

28.01.2024
    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivbild). (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Fechner, sagte der "Welt am Sonntag", laut Grundgesetz könne das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden. Daraus sollte man aus seiner Sicht eine Zweidrittel-Mehrheit machen. Man habe in Polen erlebt, wie schnell ein Verfassungsgericht lahmgelegt werden könne, wenn einfache Mehrheiten dessen Arbeitsweise ändern könnten.
    Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Thomae, sprach sich dafür aus, wesentliche Strukturen des Verfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Als Beispiele nannte Thomae die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden könne. Diese Regeln sollten dann nur noch mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden können.
    Diese Nachricht wurde am 28.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.