
Damit solle verhindert werden, dass dessen Legitimität in Frage gestellt werden könne, berichtet die "Rheinische Post". Demnach sollen die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren im Grundgesetz festgeschrieben werden. Neu aufgenommen werde zudem ein Passus, wonach die Karlsruher Entscheidungen für die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie für alle Gerichte und Behörden bindend seien.
Bisher kann das Gesetz über Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des Verfassungsgerichts noch mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Das hatte Befürchtungen für den Fall von Wahlerfolgen radikaler Parteien genährt.
Diese Nachricht wurde am 28.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.