
Der Entwurf des Bundesinnenministeriums spricht der Bundespolizei erweiterte Möglichkeiten zur Überwachung von Telekommunikation zu. Dies soll unter anderem das Vorgehen gegen Schleuser-Kriminalität vereinfachen.
Zudem sollen der Vorlage zufolge künftig alle neu einzustellenden Bundespolizisten vorab vom Verfassungsschutz überprüft werden. Auch eine Kennzeichnungspflicht aller Beamten mittels Ziffernfolge ist vorgesehen. Darüber hinaus sollen der Einsatz und die Abwehr von Drohnen durch die Bundespolizei neugeregelt werden.
Vielerseits kritisch gesehen wird die vorgesehene Möglichkeit zur Ausstellung sogenannter "Kontrollquittungen". Wer sich ohne erkennbaren Anlass von der Bundespolizei kontrolliert fühlt, könnte sich diese dem Entwurf zufolge in Zukunft ausstellen lassen. Unter anderem die Antirassismus-Beauftragte der Bundesregierung, Alabali-Radovan, hatte die Kontrollquittungen als Mittel gegen "Racial Profiling" gefordert. Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte dies mit Blick auf enormen Verwaltungsaufwand und Datenschutzprobleme.
Die aktuelle Version des Bundespolizeigesetzes gilt in großen Teilen bereits seit 1994. Schon die letzte Bundesregierung aus CDU und SPD hatte eine Neuauflage auf den Weg zu bringen versucht – der Gesetzentwurf scheiterte 2021 im Bundesrat.
Diese Nachricht wurde am 20.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.