
Dem Bündnis Sahra Wagenknecht fehlten nach den vorläufigen Zahlen rund 13.000 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Nach Recherchen der Plattform wahlrecht.de haben die Ergebnismeldungen der Landeswahlausschüsse weitere 4.000 Stimmen für die Partei ergeben. Allerdings erhielten demnach auch andere Parteien teils über 1.000 Stimmen mehr.
Einspruch gegen Endergebnis möglich
Die Partei und mehrere Mitglieder scheiterten gestern aber beim Bundesverfassungsgericht mit Anträgen, die eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen sollten. Die Richter verwiesen darauf, dass zunächst der Bundestag für eine Überprüfung der Wahl zuständig ist. Das BSW hat bereits angekündigt, dass es nach der Feststellung des Endergebnisses gegebenenfalls Einspruch einlegen wird. Weist der Bundestag diesen zurück, kann wiederum das Verfassungsgericht angerufen werden.
Diese Nachricht wurde am 14.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.