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Justiz
Amtsgericht Trier: Bußgeldbescheide nach "Handy-Blitzer" gültig

Bußgeldbescheide nach dem Einsatz eines sogenannten "Handy-Blitzers" haben zumindest vorerst Bestand.

    Eine Hand tippt vor einem Auto-Lenkrad in ein Handy.
    Urteil: Bußgeldbescheide durch den neuen "Handy-Blitzer" bleiben vorerst gültig (dpa/picture alliance/Arno Burgi)
    Das Amtsgericht Trier wies die Einsprüche von drei Autofahrern zurück. Zwar stellte das Gericht fest, dass es noch keine Rechtsgrundlage für den Einsatz des neuen Geräts gebe. Die Beweise für die unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer dürften aber dennoch vor Gericht verwertet werden. Die Kläger kündigten nach dem Urteil eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz an.
    Bei dem in den Niederlanden entwickelten System werden von einer Autobahnbrücke aus alle vorbeifahrenden Fahrzeuge per Video aufgenommen. Gespeichert werden die Bilder aber erst, wenn die Auswertungssoftware ein Handy oder eine typische Handhaltung beim Fahrer oder der Fahrerin erkannt hat. Rheinland-Pfalz hat das Blitzgerät im Sommer 2022 als erstes Bundesland getestet.
    Diese Nachricht wurde am 02.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.