
Unter anderem geht es um Künstliche Intelligenz mit "allgemeinem Verwendungszweck". Gemeint sind damit Systeme, die etwa Texte schreiben, Sprache analysieren oder programmieren können. Die Entwickler müssen nun berichten, welche Quellen sie für ihre Trainingsdaten genutzt und ob sie Internetseiten automatisch ausgelesen haben. Auch sollen sie angeben, welche Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten ergriffen wurden. Für Rechteinhaber soll es nach den Vorgaben der EU eine Kontaktstelle bei den Unternehmen geben.
Besonders leistungsstarke Modelle, die potenziell auch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten, sollen zudem Sicherheitsvorkehrungen protokollieren müssen.
Geldstrafen möglich
Private Klägerinnen und Kläger können auf Grundlage des KI-Gesetzes gegen Anbieter klagen. Dafür wird ein neues "Europäische Amt für Künstliche Intelligenz" eingerichtet, dass seine Kontrollfunktion aber erst im kommenden Jahr aufnehmen wird. Bei Verstößen drohen dann Geldstrafen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes.
Grundlage der neuen Vorgaben ist das EU-KI-Gesetz, der sogenannte "AI Act". Es war im Mai 2024 beschlossen worden.
Kritik an fehlendem Schutz geistigen Eigentums
Mehrere nationale und internationale Bündnisse von Autoren, Künstlern und Verlegern beklagen in einer gemeinsamen Mitteilung, dass die Gesetzgebung geistiges Eigentum nicht genug schütze. Aus Sicht der Initiative Urheberrecht bleiben die Maßnahmen wirkungslos, da etwa eine Verpflichtung zur Nennung konkreter Datensätze, Domains oder Quellen fehlt.
Diese Nachricht wurde am 02.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.